Das soziales Netzwerk Twitter
Twitter ist soziales Netzwerk und Mikro-Blogging-Dienst zugleich. Marketing im Twitter ist einfach! Sie sollten nur einige Regeln beachten.
Regel 1: Posten ist nicht gleich Spammen
Unterschied zwischen Posten und Spammen kennen. Wichtige Regel: Twitter wird niemals vollgespammt. Auf einer Plattform des sozialen Austauschs mag Spammen verführerisch sein, nützt aber niemandem etwas - Auch Ihnen nicht!
Regel 2: Erst denken, dann promoten
Überlegen Sie vor dem “Twittern” genau, was Sie berichten wollen. Für gutes Marketing ist Twitter eine ausgezeichnete Plattform dafür.
Regel 3: Kernaussage finden
Für eine Nachricht auf Twitter haben Sie genau 140 Zeichen – das ist wenig, aber ausreichend.
Regel 4: Effektiv auf Twitter kommunizieren
Twitter Marketing setzt eine effektive Kommunikation voraus. Wenn Sie effektiv mit den Lesern kommunizieren ist Twitter ein Medium für Gespräche.
Regel 5: Werden Sie Twitter-Mitglied
Für gutes Twitter-Marketing ist es hilfreich, der Twitter-Community beizutreten weil Sie oft nur dann Resonanz bekommen, wenn sie einer Community angehören. Bringen Sie sich durch dauerhafte Postings mit Unternehmern und Usern ins Gespräch. Nur so erhalten Sie auch Feedback.
Regel 6: Account optimal nutzen
Erstellen Sie eine aussagekräftige Profilseite mit allen nötigen Informationen über Ihr Unternehmen und schaffen somit durch Beständigkeit Vertrauen zu Ihren Lesern.
Regel 7: Akribische Nachrichtenplanung
Sie sollten erst mit einer planvollen Vorgehensweise für Ihre Nachrichten starten.
Regel 8: Weniger ist mehr
Verzichten Sie auf Übertreibungen für Ihre Produkt oder Ihre Dienstleistungen. Schreiben Sie relevante Informationen zu Ihrem Unternehmen und Ihren Produkten und überfluten Sie auf keinen Fall Ihre Leser.
Regel 9: Lassen sie Ihre Leser teilhaben
Leser können und sollen auch Fragen stellen. Bewertung und Abstimmung zu Ihren Produkten sind probate Mittel.
Regel 10: Relevante Twitter-Feeds abonnieren
Durch Feed-Abonnements wird der Besitzer des Feeds informiert und somit wieder auf Sie aufmerksam gemacht.
Quelle: Perfektes Twitter-Marketing ” twitip.com”

Wer gerne mittwittern will, sollte mal auf http://www.twitter.com vorbeischauen.
Was heißt eigentlich “Twitter“? http://de.wikipedia.org/wiki/Twitter
Die Zahl der Einkäufe via Internet steigt kontinuierlich an – entsprechend wächst auch die Anzahl an Online-Shops. Der Wettbewerb ist groß und das Angebot nahezu unübersichtlich. Die neue Suchmaschine für Online-Shops banadoo.de sorgt jetzt für Durchblick im Shop-Dschungel und bietet Online-Shop-Betreibern und Konsumenten eine innovative Plattform, um den eigenen virtuellen Verkaufsraum aufmerksamkeitsstark zu präsentieren.

Gegen Gebühr können User bei zahlreichen E-Mail-Diensten wie web.de oder GMX Speicherplatz im Internet mieten. Einige DSL-Anbieter bieten diesen Service ebenfalls für Kunden mit entsprechendem Vertrag an. Weitere Diensteanbieter sind zum Beispiel Wuala, MyDrive, Xdrive und DropBoks. Humyo hat jetzt bereits seine zweite Version vorgestellt, mit der Kunden laufend sehen können, welche Daten bei vergangenen Aktivitäten verändert wurden. Zu einer Suchfunktion gibt es zusätzlich die Möglichkeit, am PC Verzeichnisse und Dateien auszuwählen und sie automatisch online sichern zu lassen. Für private Nutzer sind zehn Gigabyte Speicherplatz kostenlos.
Google Suggest verleitet Besucher dazu, weniger Einwort- und mehr Mehrwortsuchanfragen zu stellen. Dadurch ergibt sich, dass Websites benachteiligt werden die für einen einzelnen Suchbegriff (z.B. “billigflug”) gut zu finden sind, aber für die von Google vorgeschlagenen Kombinationen (z.B. “billigflug usa”) nicht erscheinen. In der Bloofusion Studie wurden Google-Ergebnisse für 1.000 Suchbegriffe auf diese Fragestellung hin untersucht. Knapp die Hälfte aller Websites (50,43%) wurden zwar für eine Einwortsuchanfrage, aber für keine der von Google vorgeschlagenen Mehrwortsuchanfragen gefunden.
Am 05.-06.10.2009 findet nun zum dritten Mal der Usability-Kongress statt. Das Thema Usability wird immer populärer und für mehr und mehr Unternehmen wichtiger. Der Kongress beschäftigt sich mit aktuellem Wissen rund um das Thema Usability (Nutzungsfreundlichkeit) von Webseiten. 60 Experten und verantwortliche Projektleiter international operierender Firmen aus Praxis und Forschung berichten zwei Tage lang in drei parallelen Sessions über neueste Usability-Erkenntnisse und -Methoden und ihre Erfahrungen zu interkulturellen Unterschieden bei der Webnutzung.
Eine Webseite die nicht gefunden wird, ist wie eine Visitenkarte die in der Schublade liegt! Die schönste Webseite nützt nichts, wenn Sie von den Suchmaschinen nicht gefunden wird. Der Autor
Auch wenn die online angebotenen Artikel gut sind, der Service 1a ist und auch die Preise stimmen, kann es trotzdem sein, dass das erhoffte Geschäft nicht im Sinne des Onlineshopbetreibers ausfällt. Man fragt sich vielleicht, warum der oder die Mitbewerber immer eine Nasenlänge voraus sind. In einer Vielzahl der Fälle kann es am Gesamterscheinungsbild des Onlineshops liegen: Der User klickt den Onlineshop irritiert weg, da er vielleicht mit der Flut von Informationen, qualitativ schlechten Bildern, und mangelhafter Typografie überfordert ist. Denn - Ein verwirrtes Gehirn kauft nicht! Nun folgend haben wir einige Punkte zusammengetragen, die Grundvorraussetzung für eine gutes Onlinebusiness sind:
Laut Aussage US-amerikanischer Marketing-Strategen wirken am besten die Maßnahmen wie die “künstliche Verknappung” von Waren. In einer Umfrage nannten 71% der Befragten zeitlich oder mengenmäßig limitierte Angebote als Marketing-Instrument, um Onlineshopper zum Kauf zun bewegen. Diese Maßnahme bezeichneten 43% der Befragten als “sehr effektiv” und 49% als “einigermaßen effektiv”. Kundenbindungsprogramme wie Treuepunkte, Boni oder Empfehler halten 23% der Befragten mit 31% als “sehr effektiv” und 41% als “einigermaßen effektiv”.
Das OLG (Oberlandesgericht) in Karlsruhe hat in seinem Urteil vom 27-03-2002 (6U 200/01, NJW 2002, 682) festgestellt, dass es nicht ausreicht, die erforderlichen Angaben unter diesem Begriff zu machen (Grundlage: §6 des Teledienstgesetzes).
