Muster Disclaimer für Homepages von eRecht24.de
Wie schon im bana-blog angesprochen, bricht die Abmahnungswelle vieler Juristen und allen die damit Geld verdienen (möchten) olympische Rekorde, sollten sich Webseitenbetreiber Gedanken bezüglich der Haftung für fremde Inhalte und Links auf der eigenen Internetseite machen.
Zur Minimierung möglicher rechtlicher Risiken wird von vielen Webmastern der sogenannte Disclaimer (Haftungsausschluss) verwendet. Über Sinn und Unsinn einer solchen Erklärung kann freilich gestritten werden. Ausserdem ist es doch recht fragwürdig auf seiner Internetseite fremde Links eingebunden zu haben und sich gleichzeitig im Disclaimer wieder davon ausdrücklich zu distanzieren!
Licht ins Dunkel dieser bizarren Juristerei bringt Rechtsanwalt Sören Siebert.

Weitere Erklärungen zu diesem brisanten Thema, sowie einen Muster-Disclaimer finden Sie auf der Seite von e-recht24.de.

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