05.01.2010

 

Sofort günstig im Internet surfen

Dienstag, Januar 5th, 2010

Im Januar günstig Internet anschliessen und sofort lossurfen

Copyright: Vodafone

Copyright: Vodafone

In der Zeit vom 01.01. bis 31.01.2010 erhalten Sie bei Vodafone das Januar DSL-Special!

Das bedeutet für Sie, dass Sie bei Verfügbarkeit einer 16.000er Bandbreite auf Wunsch diese zum Preis der 6.000er Leitung erhalten können.

Die Aktion bleibt für die ersten 7 Monate des Jahres bestehen, also für Sie kostenlos. Danach 29,95 Euro.

Und hier die ab dem 01.01.2010 gültigen Hardwarepreise bei Vodafone:

Surf-Sofort-Paket

  • Vodafone DSL-EasyBox und Mobile Connect Stick
  • DSL 6000 und DSL 16000 mit Tarifoption Mobile Connect L oder Mobile Connect Flat = 39,90 Euro
  • DSL 6000 und DSL 16000 ohne Mobile Connect Tarifoption = 69,90 Euro

WLAN-Modem beim All-Inclusive-Paket

  • DSL 6000 = 39,95 Euro
  • DSL 16000 = 0,00 Euro

Somit lohnt es sich auch wie bisher, Kunde bei Vodafone zu werden. Schauen Sie selbst nach dem günstigsten Tarif für Ihre Ansprüche.

…hier geht es zum Angebot

Mehr Schutz des Verbrauchers im Internet und bei der Handy-Nutzung

Dienstag, Januar 5th, 2010

Im neuen Jahr soll der Handy-User besser vor Kostenfallen geschützt werden

betrugiminternetWer im Internet unbedarft auf einer Webseite etwas anklickt, kann Gefahr laufen, beispielsweise ein teures SMS-Abonnement abzuschliessen.

Wer dann das “Kleingedruckte” liest, findet dort vielleicht auch einen entsprechenden Hinweis. Aber eben erst ganz am Schluss der Seite und auch nur im “Kleingedruckten”.

Dies soll nun dadurch beendet werden, dass der User einem solchen Vertrag erst zustimmen muss bzw. kann, nachdem er eine entsprechende Information auf sein Handy erhalten hat und der Konsument dann dieser Information zustimmt bzw. antwortet.

Wer sein Handy im Ausland nutzen will, muss von nun an durch die Mobilfunkanbieter direkt am Verkaufspunkt über die hohen Roaming-Gebühren informiert werden.

Und ab dem 01.07.10 müssen die Kunden direkt über die maximal anfallenden Kosten informiert werden, sobald sie sich ins Ausland begeben. Dies kann beispielsweise per SMS durch den Mobilfunkanbieter auf das Handy des Kunden erfolgen.

Jetzt sind die Mobilfunkanbieter auch verpflichtet, auf ihren Rechnungen auf die seit jeher existierende Schlichtungsstelle “Ombudscom” hinzuweisen.

Der Hinweis auf die Schlichtungsstelle muss bei jedem Aufladen der Prepaid-Karte erfolgen sowie bei jeder Rechnung. Bisher war dies nur bei Vertragsabschluss und dann einmal pro Jahr notwendig.

Die Schlichtungsstelle “Ombudscom” vermittelt immer dann, wenn sich die User in einem Streitfall mit ihrem Mobilfunkanbieter nicht einigen können bzw. umgekehrt.

Diese Neuheiten haben wir für Sie aus einer Medienmitteilung des Konsumentenschutz der Schweiz zusammengetragen.  Inwieweit diese Neuerungen auch für Deutschland gelten, ist uns leider nicht bekannt, aber wir gehen davon aus, dass diese auch bei uns greifen.

Denn solche Neuerungen zum Schutz der Verbraucher sind wichtig, denn hohe Kosten durch Abofallen oder ähnliches sind nicht im Sinne der Verbraucher - vor allem dann nicht, wenn sie unwissentlich gemacht werden und erst später bei der Rechnung auffallen.

banadoo-linktipp5www.konsumentenschutz.ch