Das Urheberrecht muss eingehalten werden - aber Abzocke mit überzogenen Abmahnungen muss auch nicht sein
Das Urheberrecht ist sicher den meisten bekannt. Aber kaum einer denkt darüber nach, dass er genau gegen dieses verstößt, wenn er im Internet beispielsweise Musik, Filme oder Bilder herunterlädt. Sicher wollen die User zumeist nicht gegen das Urheberrecht verstoßen, aber es passiert schnell.
Und schon muss man aufpassen, dass man nicht den sogenannten Abmahnanwälten zum Opfer fällt. Hier sitzen angebliche Datenschützer vor den Rechnern, die die Daten überwachen und wenn sie auf Grund ihrer technischen Möglichkeiten, mit denen sie bestens ausgestattet sind, einen Download entdecken, der gegen das Urheberrecht verstösst, werden sie tätig.
An die entdeckte IP-Adresse wird geschrieben und dem Inhaber dieser Adresse wird bewusst Angst gemacht, indem die Anwälte mit Gerichtsurteilen und anderen rechtlichen Schritten, die gegen den User vorgenommen werden könnten, nur so um sich werfen.
Ausserdem stellt der Anwalt Forderungen und macht Kosten geltend, die in keiner Relation zu dem Vergehen stehen.
Natürlich ist es nicht rechtens, gegen den Urheberschutz zu verstossen, aber dem Betroffenen Angst zu machen und mit unverhältnismässigen rechtlichen Schritten zu drohen und dafür noch immens hohe Kosten zu berechnen, ist auch nicht rechtens.
Einige Staatsanwaltschaften stellen bei Verstößen gegen das Urheberrecht strafrechtliche Ermittlungen oft wegen Geringfügigkeit ein. Hier sollte sich der User wirklich erst einmal informieren, bevor er den sog. Anwälten zum Opfer fällt und sich von diesen durch ihre Abmahnungen erschrecken und abzocken lässt.

