Wichtiges für Homepagebetreiber

 

Die wichtigsten Kriterien für einen erfolgreichen Abverkauf im Internet

Donnerstag, August 13th, 2009

Suchmaschinen-Marketing (SEM) - Suchmaschinen-Optimierung (SEO) und optimierte Landing-Pages

erolgVom Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e. V. wurde wieder eine Umrage unter dem Titel “Trend in Prozent” durchgeführt. Es haben sich an dieser Umfrage Online-Vermarkter, Online-Händler, Internet-Dienstleister, Portalbetreiber sowie Agenturen, die sich hauptsächlich mit Online-Werbung befassen, beteiligt. Insgesamt wurde aus über 100 Fragebögen eine repräsentative Auswertung zum Thema E-Commerce erstellt.

Es hat sich gezeigt, dass über ein Drittel der Befragten eine Suchmaschine für die gezielte Produktsuche benutzt. Ein weiteres Drittel gelangt über die direkte Webadresse oder über Lesezeichen in den Shop. Natürlich wird auch weiterhin üer den Preis gesucht.

Als überaus wichtig kristallisierten sich aber auch Bewertungen direkt im Online-Shop oder auch Nutzermeinungen in Blogs und auf Social-Media-Plattformen heraus.

Nach dieser Umfrage stellt sich einmal mehr heraus, wie wichtig für den Internetverkauf Suchmaschinen-Marketing (SEM) und Suchmaschinen-Optimierung (SEO) sind. Die Conversion Rate lässt sich nur zusammen mit einer optimierten Landing-Page steigern. Sie ist das zentrale Thema im E-Commerce.

banadoo-linktipp5www.bvdw.org.

Pressearbeit: Online-Seminare für Unternehmer

Mittwoch, August 5th, 2009

Das Interesse mit guter Pressearbeit für das eigene Unternehmen wecken und steigern

pressearbeit

Jedes Unternehmen möchte positiv in der Öffentlichkeit erscheinen. Dafür gibt es viele Möglichkeiten - aber besonders wichtig ist es, gute Pressearbeit zu leisten. Hierzu bietet die redmark-Fachredaktion pressearbeit (newsmax.de) zwei Online-Seminare an, die Ihnen hilfreiche Unterstützung und Informationen zu Ihrer Pressearbeit geben können.

Das erste Seminar findet heute, Mittwoch, dem 05.08.2009 um 18 Uhr, statt. Der Titel des Seminares lautet “Medienarbeit - so steigern Sie das Interesse an Ihrem Unternehmen”.

Das zweite Seminar der redmark-Fachredaktion befasst sich speziell mit dem Thema “Pressemitteilungen” und findet statt am 03. September 2009, auch um 18 Uhr. Der Titel dieses Seminars lautet “Die Presseinformation - mit dem richtigen Stil zum gewünschten Erfolg” und gibt dem Interessierten Tipps und Ideen über wichtige Grundregeln, Form, Aufbau und Inhalt einer erfolgreichen Pressemitteilung. D. h. Vorbereitung, Durchführung und professionelle Versandabwicklung - Sie bekommen alles rund um die Pressemitteilung vermittelt.

Und da es sich bei beiden Seminaren um Online-Seminare handelt, brauchen Sie keine langen Anreisezeiten zum Seminarort in Kauf nehmen sondern machen direkt vom eigenen Arbeitsplatz aus mit. Trotzdem können Sie aber wie bei einem gewöhnlichen Seminar Fragen stellen und mitarbeiten, einfach via PC-Tastatur.

Durch die Seminare führt Sie die PR-Referentin Dr. Andrea Brill. Sie verfügt über längjährige Erfahrung in diesem Bereich, ist Autorin verschiedener Veröffentlichungen über PR-Arbeit und leitet jetzt eine PR-Agentur.

Interessenten können sich über unseren Linktipp anmelden. Die Teilnahme an den Online-Seminaren erfolgt direkt vom Computer aus. Es wird lediglich ein Internetanschluss benötigt. Die Kosten je Seminar betragen 89,– Euro.

banadoo-linktipp5www.redmark.de/firmenpraxis/service

Ist der Google - Pagerank tot?

Mittwoch, Juli 29th, 2009

Bei der Relevanz des Google - Pageranks gehen die Meinungen auseinander!

google-pagerankGoogle hat mit dem PageRank eine sichtbare Bewertungsgröße geschaffen, die bis zum heutigen Tag nicht nur Bestand und Wirkung im Online-Marketing hat, sondern auch einen sehr hohen Branding Effekt aufweist.

Dieses PageRanks basiert auf einem Bewertungsmuster, das die Stärke eingehender Links auf einer Webseite in ein Raster mit der Skala 0 bis 10 einordnet. Diese Grundbewertungs-Struktur ist im Grunde das, was Google ausmacht: Inhalte bewerten nach der Anzahl eingehender Links und seit kurzem zusätzlich auch nach dem Wert der eingehenden Links.

Dieses System ist bereits über 10 Jahre alt. Doch das ist nicht gleichbedeutend damit, dass der PageRank hier stehengeblieben ist. Er hat sich genauso entwickelt, wie sich Google auch entwickelt hat. Was aber sicher zutreffend ist, ist die Tatsache, dass man seinen PR-Wert nicht mehr durch simple PR Weitergabe (–minus 1) weitervererben kann. Also einfach eine Seite mit einem PR 8 Link zu versorgen und dann selber im nächsten Update einen 7er zu kassieren ist jetzt vorbei.

Aber der PageRank lebt trotzdem. Und jeder Webmaster und gerade auch jeder SEO tut gut daran,  sich neben vielen anderen Werten auch weiterhin am PageRank zu orientieren, denn der PageRank ist die Basis jeder Bewertung von Domains, Links oder Seiten. Egal, was auch bewertet wird, es wird immer beim PageRank gestartet und dann erst in die Tiefe vorgedrungen. Das Ergebnis ist dann oftmals ein Verständnis für das zu Stande kommen des PageRank Wertes.

Jetzt kommen alle zur Verfügung stehenden Tools zum Einsatz, um den Wert dieser Seite zu überprüfen

Und genau diese Punkte herauszufiltern ist oft die Grundlage der SEO Bewertungen. und am Ende steht dann des Öfteren die Erkenntnis, dass der PageRank Wert schon seine Berechtigung hat. Es bleiben oft aber auch sehr viele Fragezeichen. Die Basis ist und bleibt aber der PageRank. Dieser Wert löst in dieser Fragestellung das WARUM aus. Schon deshalb bleibt der PageRank eine feste Größe.

1. PageRank führt nicht zu gutem Ranking der Webseite

Grundsätzlich ist das richtig, aber die Seite, die es mit “sauberen” Methoden schafft, einen hohen PageRank Wert zu erhalten, wird in der Regel auch ein gutes Gesamt-Keyword-Ranking und auch eine hohe Sichtbarkeit erhalten. Webseiten mit einem aus einer gesunden Linkstruktur resultierenden PageRank Wert, die dauerhaft unter dem Durchschnitt bewertet werden, gibt es eigentlich nicht. Auch ist die Basis der Bewertung mit der Zeit besser geworden. So ist es auch modern, dass PR 3 Seiten mit in den Rankings eine Rolle spielen, wenn das thematische Umfeld genau diesen Wert vorgibt oder aber auch keinen höheren Wert zulässt. Im Heimtier-Bereich gibt es einige Seiten, die im Grunde in einem PR-Bereich mitspielen, der oft nur Werte bis max. PR 4 zulässt. Somit hat man mit einer breiten Linkbasis im PR 3-4 Bereich eine solide semantisch passende Grundlage, um auch bei den großen Themen-Keywords vorne mitspielen zu können.

2. Der PageRank ist nie aktuell

Das ist nicht neu, denn das war er noch nie und das war auch noch nie die Grundlage der Bewertung. Der Aktualisierungs-Abstand hat aber in der aktuellen Form einen guten Nebeneffekt. Man muss sich um das Thema Link-Age viel mehr Gedanken machen. Der PageRank Wert wirkt sich (selbst wenn man Links nur auf Basis der Wert-Vererbung mietet) erst nach mehreren Monaten aus. Die Aktualität war und ist also noch nie ein Punkt gewesen, der mit über den Wert des PageRanks entscheidet.

3. User interessiert der PageRank nicht

Das stimmt wohl. Aber auch das war ebenfalls nie die Grundlage für die Erschaffung des PageRanks. Dass viele Anwender den PageRank nicht kennen, wird Google sicher nie gestört haben. Der PageRank diente immer nur den Webmastern, die versuchen, ihre Seiten nach den Google Guidelines aufzubauen. Diese Versuche basierten immer schon auf einer Win:Win Situation.

4. PageRank als Preis-Kriterium

Auch hier ist der PageRank nicht tot. Genau wie in der Site-Bewertung steht auch bei der Linkwert-Ermittlung der PageRank wieder vorne. Und was auch sonst sollte dort stehen, wenn nicht der PageRank.  Damit ist der PageRank sicherlich nicht DAS Bewertungskriterium schlechthin, sondern der Startpunkt. Wenn er aber Startpunkt ist, ist er mit Sicherheit nicht ohne Wert für die Ermittlung des Linkwertes.
Der PageRank wird leider oft von Google instrumentalisiert, aber eigentlich ist er so aktiv wie niemals zuvor. Es ist neben den Webmaster Tools und Sichtbarkeitswerten zur Zeit die Methode, Webmaster davon in Kenntnis zu setzen, dass irgend etwas nicht geduldet wird. Jeder reagiert auf Wert-Veränderungen und versucht, den Grund dafür herauszufinden. Und sicher genau dann, wenn man nach oben will und bemerkt, dass es nach unten geht.

Also lautet das Fazit: Der PageRank ist moderner und anders geworden - und garantiert ist er nicht tot.

Ladezeiten von Internetseiten verbessern

Dienstag, Juli 28th, 2009

Lange Ladezeiten bewirken schlechtes Ranking in den Suchergebnissen

ladezeitUm eine gute Suchmaschinenoptimierung zu gewährleisten,  sollte man auf jeden Fall versuchen, eine schnelle Ladezeit der Webseite zu erreichen. Eine lange Ladezeit bewirkt über kurz oder lang ein schlechtes Ranking bei google in den Suchergebnissen. Gleichzeitig wird durch eine lange Ladezeit der Qualitätsfaktor einer Webseite im Hinblick auf Suchmaschinenmarketing negativ beeinflusst.

Wie man die Ladezeit einer Seite verbessern kann und somit seiner Positionierung in den SERPs etwas auf die Sprünge helfen kann, zeigt das SEO Tool am Ende dieses Beitrages im banadoo-Linktipp. Mit diesem SEO Tool lässt sich die Ladezeit der Webseite messen und es läßt sich herausfinden, wie gross die überprüfte Webseite ist.

bewertungDas SEO Tool ist in seiner Anwendung ganz einfach. Man gibt nur die entsprechende URL ein und klickt auf den „Prüfen“ Button und schon bekommt man die Ergebnisse für seine Seite ausgeliefert. Die einzelnen Dateien werden aufgelistet und je nach Größe und Ladezeit farblich gekennzeichnet. Die Farbschattierungen reichen von grün (sehr gut) bis dunkelrot (weniger gut). Die Ersteller des Tools raten dazu, eine Seite im grünlichen bzw. gelblichen Rahmen zu halten.

Tipps zur Verbesserung der Ladezeit:

Quelltext reduzieren:
Unnötigen Quelltext reduzieren, in dem Sie StyleSheets verwenden.

Bilder verkleinern:
Bilder können durch entsprechende Komprimierung weiter an Speicherplatz sparen

Bildgröße festlegen:
Schnellere Darstellung von Bildern, wenn Sie die Höhe und Breite im HTML-Dokument schon festlegen. Schreiben Sie also z.B. <img src=”/bild.gif” height=”100″ width=”200″ > statt nur <img src=”/bild.gif” >

Tabellenbreite festlegen:
Schnellere Darstellung von Tabellen, wenn Sie die Breite im HTML-Dokument schon festlegen.

Tabellen stückeln:
Um die Darstellung einer Tabelle zu beschleunigen, lohnt es sich diese in mehrere Tabellen zu stückeln. Der Browser wartet nämlich bei jeder Tabelle erst bis, alle Daten vorhanden sind. Haben Sie anstelle einer großen Tabelle mehrere kleine Tabellen, können die ersten schon angezeigt werden, während andere noch laden.

banadoo-linktipp5
Linktipp 1: http://www.html-world.de/
Linktipp 2: http://www.html-world.de/tools/loadtime.php

Webseiten-Titel für Suchmaschinenoptimierung sehr wichtig

Montag, Juli 27th, 2009

Der Webseiten-Titel wird für die Suchmaschinenoptimierung oft unterschätzt.

willkommenDas wichtigste Onpage-Optimierungskriterium überhaupt ist im Hinblick auf Suchmaschinenoptimierung der richtige Title-Tag. Der Webseiten-Titel gehört zu den wichtigsten Optimierungselementen - dafür sind hauptsächlich 2 Gründe maßgebend:

Zum einen ist der Seitentitel ein unentbehrliches Selektierungskriterium für den Leser bzw. Internetuser und zum anderen entspricht der Webseiten-Titel den Überschriften die in den Erbegnislisten der Suchmaschinen angezeigt werden. Deshalb sollte die Wortwahl im Webseiten-Titel möglichts kurz und prägnant sein und wird daher auch entsprechend hoch bei den Suchmaschinen gewichtet. Anerkannte SEO-Experten bewerten den Webseiten-Titel als das mächtigste Ranking-Kriterium in Bezug auf Google.

Bei der Wahl des Seitentitels ist die Verwendung relevanter Keywords für den Erfolg einer Webseite essentiell wichtig. Ein weiterer Vorteil eines aussagekräftigen Seitentitels dass sich der Titel von den übrigen Suchergebnissen positiv abhebt und der vom User eingegebene Suchbegriff als Keyword im Seitentitel fett angezeigt wird.

Es gibt zahlreiche Beispiele im Internet dafür, dass viele Webseiten keinen oder einen irrelevanten Seitentitel verwenden. Immer wieder gerne gesehen sind Begriffe wie “Home” und “Willkommen”. Die Aussagen dieser beiden Begriffe gehen gegen Null und sind somit für die Suchmaschine unbedeutend und es wird wertvolles Potential im Ranking gut positioniert zu werden, verschenkt. Besser ist, das relevante Keyword der entsprechenden Internetseite gleich an den Anfang des Seitentitels zu stellen. Je weiter vorne ein Keyword im Titel platziert wird, desto höher wird die Relevanz dieses Keywords von den Suchmaschinen in diesem Kontext eingestuft. Durch die Verwendung unbrauchbarer Begriffe wie “Home” und “Willkommen” wird automatisch auch die Keyworddichte herabgesetzt, was das Ranking in den Suchergebnissen ebenfalls negativ beeinflusst.

Ein weiterer wichtiger Aspekt in Hinblick auf Suchmaschinenoptimierung und korrektem Webseiten-Titel ist die Länge des Seitentitels. Es werden lediglich maximal 66 Zeichen im Seitentitel von den Suchmaschinen berücksichtigt, das 67.te Zeichen wird schon nicht mehr dargestellt und hat somit auch logischerweise keinen Einfluss mehr auf das Ranking der Webseite, da es nicht mehr indiziert wird.

Fazit:

Für sämtliche Webseiten wie Unternehmenswebseiten, Blogs oder Onlineshops empfiehlt es sich deshalb, für jede einzelne Seite und jedes einzelne Produkt einen eigenen Webseitentitel zu generieren. Es ist natürlich sinnvoll bei mehreren tausend Produkten diese Arbeit nicht manuell durchzuführen, sondern Skripte zu generieren, die aus dem Titel eines Produktes den Titel automatisch erstellen. Viele Content Mangement Systeme bieten solche Skripte mittlerweile als Plugins standardmäßig an.

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Daniel Koch, Autor des Buches “Suchmaschinen-Optimierung – Website Marketing für Entwickler

Usability der Zukunft & Shopping-Usability

Sonntag, Juli 26th, 2009

3. Usability Kongress am 05.-06.10.2009 in Frankfurt a.M.

usabilityNamhafte Referenten konhnten für den 3. Usability-Kongress, der am 05.-06.10.2009 in Frankfurt am Main stattfindet,  gewonnen werden.  Am 1. Tag wird unter anderem Joachim Graf (Herausgeber HighText Verlag & Zukunftsforscher) des Usability-Kongress einen Vortrag darüber halten, welche Trends im Webdesign uns in den nächsten Jahren beschäftigen werden und erklären, warum die Usability der Zukunft nichts mehr mit Webseiten zu tun haben wird.
Wie Multitouch Usability den (Web-) Alltag verändern werden und was Natural User Interfaces sind und , erzählen Prof. Dr. Henseler (Geschäftsführer Sensory Minds) und Clemens Lutsch (User Experience Evangelist, Microsoft Deutschland) in der Session „User Experience und Innovation“.

Ein weiteres Schwerpunktthema des Kongress ist Shopping-Usability: Online-Shops wie Baur.de oder neckermann.de geben Einblick, wie sie die Nutzungsfreundlichkeit ihrer Online-Shops verbessert haben. So berichtet Martin Ludwig (Projektmanager User Centered Design/Search, Baur Versand) wie Baur.de durch die Optimierung der Trefferlisten der shopeigenen Produktsuche den Umsatz steigern konnte.
Ausser Fallbeispielen aus der Praxis werden auf dem Kongress zudem Studienergebnisse aus der anwendungsorientierten Forschung präsentiert. So haben Christoph Anders (Wissenschaftlicher Assistent, eResult) und Thorsten Wilhelm (Geschäftsführer eResult) 30 Webnutzer über einen Monat mittels Blickregistrierung dabei beobachtet, wie sie die Inhalte von Landingpages, Reiseportalen, Online-Shops und Communitys wahrgenommen haben. Es wurden insgesamt über 3.000 Minuten Blickdaten ausgewertet. Am 2. Tag des Usability-Kongress in der Session „Shopping-Usability“ werden die Erkenntnisse dieser Studie und Empfehlungen für die Gestaltung von Online-Shops präsentiert.

Weitere Top Themen des Kongress:

* International Usability
Die verantwortlichen Projektleiter international operierender Firmen berichten über ihre Erfahrungen zu interkulturellen Unterschieden bei der Webnutzung.
* Intranet Usability
Firmen wie Commerzbank und Bertelsmann-Stiftung berichten, wie sie die Usability Ihrer Intranets verbessert haben.
* Web-Controlling & Usability
Multivariate Testings und Web Analytic Tools können dabei helfen, die Usability von Websites und Online-Shops zu verbessern. Aus Projekten berichten verantwortliche welche Erfahrungen sie gemacht haben und wie Verbesserungen an konkreten Beispiel aussehen können.
* User Centered Design
Namhafte Firmen wie Coca Cola, Schwab Versand oder SAP überlassen bei der Entwicklung neuer Shops & Websites nichts dem Zufall. Es werden unterschiedlichste Usability-Methoden im Entwicklungsprozess eingesetzt (User Centered Design). Vertreter aus Praxis und Forschung berichten über Erfahrungen aus aktuellen User Centered Design-Projekten

Über diese Top-Themen hinaus gibt es noch 7 weitere Themen-Sessions wie z.B. Tourismus-Websites & Usability, Usability für spezielle Zielgruppen wie z.B. Senioren & Kinder, Web-Controlling & Usability, Video- und Mobile-Usability, Ad-Usability und Landingpage-Usability u.v.m.

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Das komplette Programm ist abrufbar unter: www.usability-kongress.de
Der Usability-Kongress 2009 wird veranstaltet von der eResult GmbH (Göttingen) und U-Concept (Dreieich).

Websites und Onlineshops im Internet erfolgreich vermarkten

Freitag, Juli 17th, 2009

Geld verdienen im Internet: Drei Bücher aus dem Franzis Verlag schaffen Basis-Wissen

Geld verdienen im Internet:

Quelle:FRANZIS

Quelle:FRANZIS

Dabei ist immer entscheidend, dass die eigenen Produkte und Dienstleistungen aus den Millionen anderer Websites herausstechen. Dazu ist neben dem passenden Geschäftsmodell das entsprechende  Know-how in Sachen Suchmaschinenoptimierung und Onlinemarketing nötig. Alle wichtigen Grundlagen bündelt der Franzis Verlag in seinen Praxisbüchern “Websites pushen”, “Online-Shop auswählen, einrichten & betreiben” und “Newsletter-Marketing”. Das bedeutet Wissen aus Erfahrung: Die beiden Autoren Jan Winkler und Wilfred Lindo sind erfolgreich im Online-Geschäft tätig.

Onlinewerbung, Paid Services & Paid Content oder klassischer Produktverkauf - es gibt diverse Möglichkeiten, mit einer Website Geld zu verdienen. Der Internet-Publisher Jan Winkler stellt diese verschiedenen Einnahmequellen in seinem Ratgeber “Websites pushen” ausführlich vor.

Aber was nutzt Ihnen die beste Geschäftsidee oder das innovativste Produkt, wenn es im World Wide Web nicht gefunden werden kann? Auch hierzu gibt Winkler wertvolle Praxistipps, unter anderem darüber, wie sich eine Website so gestalten lässt, dass sie von Google & Co. noch vor der Konkurrenz gelistet wird. Winklers Rezept:  zahlreiche Backlinks,  passende Keywords,aktueller Content, sauberer Quellcode und interne sowie externe Verlinkungen. anwenderfreundliches Design,

Tipps zum Marketing und zur Verkaufsoptimierung

von Online-Shops gibt Fachautor Wilfred Lindo in seinem Ratgeber “Online-Shop auswählen, einrichten und betreiben”. In praxiserprobten Schritt-für-Schritt-Anleitungen und anhand umfangreicher Checklisten zeigt er, wie Sie für Ihr Unternehmen die richtige Software für einen Web-Shop finden, diesen optimal einrichten und individuell anpassen. Auch bei ihm ein zentrales Thema: die Suchmaschinenoptimierung von Shops.

“Wer nicht wirbt, stirbt!” Das gilt laut Lindo auch für das Internet. Nach wie vor ist eines der leistungsstärksten Marketing-Instrumente im Netz der Newsletter, dem Lindo ein ganzes Buch gewidmet hat. Kaum ein anderes Medium erlaubt es, bestimmte Zielgruppen so direkt und zeitnah zu erreichen. Der Ratgeber “Newsletter-Marketing” nimmt den Leser in allen Phasen an die Hand - von der Planung über die Umsetzung bis hin zum Versand. Das Buch beantwortet Ihnen Fragen rund um Technik, Adressgenerierung, Newsletter-Format, Umgang mit sensiblen Personendaten, sichere Anmeldeverfahren, ansprechende und aussagekräftige Texte, den optimalen Versandzeitpunkt sowie die anschliessende Erfolgskontrolle.

Jan Winkler: “Websites pushen - Das Praxisbuch” aus dem Franzis Verlag ist ab sofort im Handel und unter www.franzis.de erhältlich.
Softcover: 288 Seiten / Verlag: Franzis / ISBN: 978-3-7723-7240-7 / Preis: 25 EUR

banadoo-linktipp5www.franzis.de

Abmahnsicher handeln: Der Verkaufsratgeber der IT-Recht Kanzlei

Donnerstag, Juli 16th, 2009

Infos zum abmahnsicheren Internet-Verkauf bestimmter Waren

rote_karteMöchten Sie bestimmte Waren im Internet verkaufen ohne dabei abgemahnt zu werden? Dann nutzen Sie jetzt das Know-how der IT-Recht Kanzlei, die Ihnen in ihrem Beitrag 39 verschiedene Produkte nennt, deren Vertrieb über das Internet jeden Online-Händler vor besondere rechtliche Herausforderungen stellt.

Bezüglich der Informationen der IT-Recht Kanzlei geht es ausschließlich um rechtliche Besonderheiten beim Verkauf bestimmter Waren. Allgemeine gesetzliche Vorgaben (wie etwa die Pflicht zur Veröffentlichung eines Impressums, einer Widerrufsbelehrung, AGB oder auch die Umsetzung der Preisangabenverordnung etc.) werden dabei ausgeklammert.

Welche rechtlichen Besonderheiten sind beim Verkauf von z. B. Medikamenten, Kosmetika, Tabak, Spielzeug, Glühbirnen, Lebensmitteln u. ä. zu beachten?

Informieren Sie sich jetzt!

banadoo-linktipp5

http://www.it-recht-kanzlei.de/index.php?id=%2Fview&cid=3685

Was Shopbetreiber zum Thema Datenschutz wissen müssen

Mittwoch, Juli 15th, 2009

Datenschutz: So machen Sie es richtig

Der Datenschutz wird von vielen Onlinehändlern recht stiefmütterlich behandelt. Dies liegt vor allem daran, dass viele schlecht über die bestehenden Datenschutzregeln informiert sind. Dabei können Verstöße ernsthafte Konsequenzen haben.

secret-datenschutzIn einer neuen siebenteiligen Beitragsreihe von Trusted Shops zum Thema Datenschutz werden grundlegende Einblicke in das Thema gewährt. Hierbei soll in den kommenden Beiträgen vor allem auf die für Onlinehändler relevanten Themen wie etwa E-Mail-Werbung, IP-Adressen-Speicherung und Bonitätsprüfungen eingegangen werden.

Lesen Sie hier, worauf es beim Datenschutz ankommt:

Inhalt der Datenschutzerklärung

Wichtige Inhalte der Datenschutzerklärung sind Art, Umfang und Zweck der Datenverarbeitung; Übermittlung in Drittländer (§ 13 Abs. 1 TMG); Belehrung über anonyme oder pseudonyme Nutzung (falls möglich); Belehrung über evtl. bestehende Widerspruchs- und Widerrufsmöglichkeiten; Belehrung über Auskunfts-, Berichtigungs-, Sperrungs-und Löschungsrechte; Informationen über Cookies (mit Personenbezug) und gegebenenfalls Wiedergabe der Einwilligungstexte (Newsletteranmeldung etc.).

Zweckbindungsgrundsatz

Sowohl im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) als auch im Telemediengesetz (TMG) gilt ein enger Zweckbindungsgrundsatz, d.h. alles, was nicht ausdrücklich durch Gesetz oder Einwilligung des Kunden erlaubt ist, ist verboten. Kundendaten, gleich ob Namen und Adressen, Kaufverhalten oder Abrechnungsdaten dürfen nur in sehr eingeschränktem Umfang erhoben und verarbeitet werden. Die Übermittlung der notwendigen Daten an das Transportunternehmen und das Kreditinstitut erfolgt im Online-Handel zur Erfüllung des Kaufvertrages und ist daher gemäß § 28 Abs. 1 Nr. 1 BDSG ohne Einwilligung möglich. Entscheidend ist hier, inwieweit die betreffende Datenverarbeitung durch Gesetz ausdrücklich erlaubt bzw. zur Abwicklung des Online-Kaufs unbedingt erforderlich ist.

Übermittlung ohne Einwilligung

Schließt der Verbraucher z. B. einen Kaufvertrag mit einem Online-Händler, darf dieser die Adressdaten des Kunden gem. § 28 Abs. 1 Nr.1 BDSG ohne Einwilligung einem Transportunternehmen übermitteln, da er hierdurch bloß seine Vertragspflichten erfüllt. Der Betroffene ist aber gem. § 28 Abs. 4 BDSG über sein jederzeitiges Widerspruchsrecht im Bezug auf Verwendung der Daten zur Markt- oder Meinungsforschung zu unterrichten. Daher reicht es in diesen Fällen aus, wenn die jeweiligen Rechte des Betroffenen aus der verlinkten Datenschutzerklärung hervorgehen.

Darüber hinaus gibt es zahlreiche Fälle, in denen eine Einwilligung gar nicht erst möglich ist, wie z.B. das (wenn auch nur kurzzeitige) Speichern der IP- Adresse des Nutzers auf dem Server des Diensteanbieters. Hier ist es technisch nicht möglich, den Nutzer vorher nach der Einwilligung zu fragen, da schon mit Anklicken der betreffenden Seite automatisch eine Speicherung erfolgt. Diese Fälle zählen aber zu den Datenverarbeitungsvorgängen, die zur Durchführung und Abwicklung eines Online-Kaufs unbedingt erforderlich sind.

Umfassende Information nötig

Es kommt also nicht bei allen Datenverarbeitungsvorgängen auf eine Einwilligung des Betroffenen an. Vielmehr ist dieser im Rahmen der § 13 Abs. 1 TMG und § 33 Abs. 1 BDSG „nur“ umfassend über Art, Umfang und Zweck der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der personenbezogenen Daten, sowie etwaige Widerspruchsrechte zu unterrichten. Es muss also immer zwischen einer etwa erforderlichen Einwilligung und der bloßen Unterrichtung differenziert werden.

Ausnahme der Einwilligung im UWG

Dies wird auch durch § 7 Abs. 3 UWG bekräftigt, wonach eine Einwilligung des Verbrauchers zur Werbung mit ähnlichen Produkten mittels elektronischer Post bei kumulativem Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen (u.a. auch hier wieder Belehrung über jederzeitigen Widerspruch) gerade nicht erforderlich ist. § 7 Abs. 3 UWG stellt insoweit einen wettbewerbsrechtlichen Sonderfall dar, der vor allem von Verbraucherschützern stark kritisiert wird.

Erforderliche Einwilligung

Ist die Datenverarbeitung nicht zur Abwicklung des Online-Einkaufs erforderlich oder durch Gesetz ausdrücklich erlaubt, muss die Einwilligung des Kunden eingeholt werden. Die Einwilligung, die präzise den Zweck der Verarbeitung benennen muss, kann bei Telediensten elektronisch erteilt werden, muss dann protokolliert werden und für den Kunden jederzeit abrufbar sein. Sie kann aber jederzeit von ihm widerrufen werden.

Eine Einwilligung muss ausdrücklich erfolgen, jedoch nicht durch vorangekreuzte Checkbox, und darf nicht in den AGB’s versteckt sein. Dies hat auch der BGH ausdrücklich bestätigt. Das LG Bonn (Urteil vom 31.10.2006, Az. 11 O 66/06) entschied z.B. zur Einwilligung in Telefonwerbung, dass eine formularmäßig eingeholte Einwilligung von Verbrauchern, die zu uneingeschränkter telefonischer Werbung berechtigten soll, gegen §§ 4, 41 BDSG verstößt und unwirksam ist. Darüber hinaus verstoße eine ohne sachlichen Zusammenhang in die AGB’s eingebaute Einwilligungsklausel auch gegen das Transparenzgebot (§ 307 Abs. 1 S. 2 BGB).
Das OLG Köln hat entschieden, dass eine vorformulierte Einwilligung in die Telefonwerbung durch AGB ausgeschlossen ist. Auch das LG Dortmund (Urteil v. 23.02.2007, 8 O 194/06) hat entschieden, dass eine Bevollmächtigung in AGB, Daten im Rahmen der Leistungserbringung an Dritte weiterzugeben, gegen AGB-Recht und das BDSG verstößt.

Anwendungsbereiche der Einwilligung

Sollten Sie Zweifel haben, ob eine bestimmte Verarbeitung noch im unmittelbaren Zusammenhang mit der Bestellabwicklung steht, sollten Sie vorsichtshalber Ihre Kunden aufklären und um Erlaubnis bitten.

Hier sind Wichtige Anwendungsbereiche der Einwilligung aufgeführt:

* E-Mail-Newsletter (Verwendung der Kundendaten zu Werbezwecken)
* Registrierung (Eröffnung eines Kundenkontos)
* Nutzerprofilerstellung (Systematische Aufbereitung von Kundendaten zur gezielten Werbeansprache)
* Bonitätsprüfung (sofern kein „berechtigtes Interesse“ vorliegt)
* Datenweitergabe (sofern sie nicht zur Vertragserfüllung erfolgt)
* Langzeit-Cookies (dauerhafte Speicherung von personenbezogenen Daten)

Verlinkung zulässig

Grundsätzlich kann die Unterrichtung des Kunden zentral in der Datenschutzerklärung zusammengefasst werden. Diese sollte aber von jeder Seite aus unter dem Link „Datenschutz“, „Datenschutzerklärung“ oder auch „Datenschutzinformationen“ erreichbar sein. Auch die Einwilligungstexte können durch einen sprechenden Link innerhalb der Datenschutzerklärung auf einer anderen Informationsseite bereitgestellt werden.

Hierbei ist der Link jedoch so eindeutig zu bezeichnen, dass dem Verbraucher sofort klar ist, was er beim Anklicken dieses Links abrufen wird. Insoweit wäre z.B. ein sprechender Link auf „weitere Informationen“ nicht ausreichend, da dies auch Erläuterungen sein könnten, die den Verbraucher nicht interessieren. Es muss also bei der Verwendung eines sprechenden Links stets ein Schlagwort verwendet werden, das zweifelsfrei erkennen lässt, was sich auf der verlinkten Seite befindet. Daher reicht es aus datenschutzrechtlicher Sicht z.B. auch nicht aus, mit einem Link auf AGB zu verweisen, wenn dort zusätzlich auch die Datenschutzerklärung zu finden ist.

Datenweitergabe an Dritte

Bei Datenweitergabe an Dritte zu Werbezwecken sollten die Empfänger ausdrücklich benannt werden. Dann kann der Kunde notfalls seine Rechte gegenüber diesen Dritten geltend machen. Eine Weitergabe an nicht näher bezeichnete „Partnerunternehmen“ weckt das Misstrauen der Kunden.

Sanktion bei Verstößen

Bei Verstößen gegen datenschutzrechtliche Vorschriften drohen staatliche Sanktionen in Form von Bußgeldern bis zu 250.000 € bis hin zum Entzug der Gewerbeerlaubnis oder auch Freiheitsstrafen. Immer öfter werden Datenschutzverstöße wegen des Verbraucherschutzbezugs auch von Verbraucherverbänden abgemahnt und gerichtlich verfolgt. Da es im Datenschutzrecht grundsätzlich nur datenschutzbehördliche Sanktionen in Form von Bußgeldern gibt und Verbraucherverbände auch nur vereinzelt (namentlich bei Bezug des Verstoßes zum Verbraucherschutz) zur Abmahnung befugt sind, enthält das datenschutzrechtliche Instrumentarium selbst keine Abmahnmöglichkeiten des Konkurrenten.

Jedoch können Verstöße gegen das Datenschutzrecht dem jeweiligen Unternehmen auch unzulässige Wettbewerbsvorsprünge bringen, weshalb derartige Verstöße durch Konkurrenten nach dem UWG abmahnfähig sind. Hier käme dann u.a. das Vorliegen von § 4 Abs. 11 UWG in Betracht, allerdings wäre es hierfür notwendig, dass es sich um eine datenschutzrechtliche Vorschrift handelt, die auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln.

banadoo-linktipp5www.trustedshops.de

Internetseiten Optimierung Gib den Suchmaschinen, was sie wollen!

Dienstag, Juli 14th, 2009

Tipps für die erfolgreiche Suchmaschinen Optimierung

suchmaschinenoptimierungInternetseiten Optimierung wird oft überschätzt. Trotzdem, ganz ohne geht es auch nicht, will man seine Website bei Google und anderen Suchmaschinen in den vorderen Rängen platzieren. Darum hier einige Tipps für die erfolgreiche Suchmaschinen Optimierung:

Saubere HTML Struktur
Es gibt drei HTML Tags, die jede Seite haben sollte:

1) Title Tag
2) Meta Description Tag
3) Meta Keywords Tag

In jedem sollten Sie das Haupt-Keyword der betreffenden Seite erwähnen. Als Anfänger müssen Sie sich entweder mit HTML beschäftigen (dazu gibt es eine Menge gratis Informationen im Netz) oder Sie wählen einen Webhoster, der Ihnen all die notwendigen Tools zur Verfügung stellt.

Keywords wählen

Für jede einzelne Seite, die Sie schreiben, sollten Sie ein Haupt-Keyword wählen. Recherchieren Sie dazu z. B. mit dem Gratis-Tool von Google oder jedem anderen. Suchen Sie sich Keywörter, die ein moderates Suchvolumen aufweisen aber nicht zu viele Mitbewerber. Mit stark umworbenen Begriffen ist es sehr schwierig, in die Top Ten zu kommen.

Benutzen Sie Keywords in Hyperlinks

Es ist durchaus sinnvoll, die Seiten Ihrer Website untereinander zu verlinken. Benutzen Sie dazu das Haupt-Keyword der Seite, auf die Sie verlinken.

Beispiel:
Wenn Sie auf eine Seite z. B. über Bauchtraining verlinken, sollten Sie innerhalb des Textes beispielsweise folgendes schreiben:

“Lesen Sie meinen Artikel über Bauchtraining.” Das Keyword “Bauchtraining” ist im Hyperlink drin. Wenn Sie dort draufklicken, kommen Sie genau auf die Seite mit diesem optimierten Keyword-Phrase. Vermeiden Sie aber folgendes: “Klicken Sie hier und erfahren Sie mehr darüber.” Hier fehlt das Keyword.

Keyword im Filenamen

Benutzen Sie das Haupt-Keyword der jeweiligen Seite im Filenamen. Beispiel: Betrachten Sie sich im Browser den Filenamen dieser Seite: www.geld-internet.com/internetseiten-optimierung.html. Nicht gut wäre: www.internet-geld.com/seite-1.html. Wenn ein Surfer nach dem Begriff “internetseiten optimierung” sucht, wird Google bei den Suchergebnissen diesen Teil der URL fett hervorheben. Auch das hilft ein wenig beim Ranking.

Keywords im Text

Schreiben Sie pro Seite mindestens 250 Wörter und streuen Sie das Haupt-Keyword ein- bis zweimal in den Text ein. Daneben können Sie noch andere verwandte Keywords benutzen. Das hilft den Suchmaschinen, die Seite einzuordnen.

Vermeiden Sie unbedingt Keyword Staffing (”vollstopfen”). Früher war das ein beliebter (und funktionierender) Optimierungstrick. Heute ist das aber absolut nicht mehr erlaubt! Die Suchmaschinen erkennen das und strafen die Website ab, indem sie sie aus dem Ranking kippen oder gar nicht aufnehmen.

Untertitel

Benutzen Sie aussagekräftige Unter- und Zwischentitel, in denen Sie wiederum wichtige Suchbegriffe (Keywords) einstreuen.

Navigation

Strukturieren Sie Ihre Website sinnvoll
und helfen Sie den Suchmaschinen mit einer guten Navigation. Die wichtigsten Seiten sollten von jeder anderen Seite erreichbar sein. Obwohl Google immer smarter wird, sollten Sie Javascript vermeiden.

Frames

Vermeiden Sie Frames. Suchmaschinen Spider können die Inhalte innerhalb Frames nicht lesen.