Abmahnungen vermeiden

 
 

Shopbetreiber: Abmahnungen vermeiden

Donnerstag, Mai 7th, 2009

Abmahnungen können für Webseiten-Betreiber teuer werden!

Um Abmahnungen wegen rechtlicher Verstöße zu vermeiden, rät banadoo bei juristischen Angaben Texthilfen zur korrekten Formulierung zu nutzen - denn Abmahnungen können wegen juristischer Fehler teuer werden.

abmahnung_recht1Der häufigste Fehler wird in der Widerrufsbelehrung und dem Impressum gemacht. In der Widerrufsbelehrung werden oft nicht korrekte Angaben zum Rücktritts- und Rückgaberecht gemacht. Statt der üblichen 2-wöchigen Frist, ist eine 4-wöchige Frist Gesetz. Ein Mustertext für die Widerrufbelehrung ist beim Bundesjustizministerium erhältlich:
www.bmj.bund.de/files/-/3052/BGB_Info_VO_120308.pdf.

Da wie schon erwähnt auch häufig Fehler im Impressum und den AGB’s vorkommen, empfehlen wir die Checkliste “Onlinegeschäft” des BITKOM herunterzuladen:
www.bitkom.org/files/documents/Checkliste_Onlinegeschaeft_Version_1.3.pdf.

(banadoo.de empfiehlt die Fa. http://www.compmen.com, Herr Bernhard Gambke. Dieser ist in diesen Dingen ein echter Profi und gar nicht mal teuer.)

Ein weiterer Klassiker ist die Abmahnung wegen der Verwendung urheberrechtlicher geschützten Bilder und Fotos. Google macht es dem User mit Rechtsklick ja auch recht einfach. Aber Vorsicht! Die meisten dieser Fotos dürfen besonders im gewerblichen Bereich nicht kostenfrei genutzt werden. Selbst fototechnisch nachbehandelte und zusammengestzte Bilder, die noch auf das Ursprungsbild schließen lassen, sind urheberrechtlich geschützt. Mittlerweile haben sich viele Juristen auf dieses Thema gestürzt und ehe man sich’s versieht, erhält man Post von einer Rechtsanwaltskanzlei. Sollte es sich ggf. um einen minderschweren Fall handeln, sollte man auf jeden Fall versuchen die Gebühr herunter zu handeln.

banadoo.de empfiehlt deshalb entweder eigene Fotos zu machen und nachzubearbeiten oder bei istockphoto, fotolia usw. Fotos zu kaufen. Für eine Auflösung in Web-Qualität kostet ein Bild im Durchnitt 1 EUR.