Abo-Fallen

 
 

Bequemer einkaufen über mobile Endgeräte?

Freitag, Januar 29th, 2010

Einkaufen im Internet ist bereits Alltag - Mobiles Shopping ist noch etwas aussergewöhnliches

mobile Endgeräte sind zukunftsweisend

mit dem Smartphone im WWW shoppen

Ein Smart Shopper ist jemand, der mit seinem mobilen Hightech-Handy, wie beispielsweise dem iPhone von Apple, auf  Shoppingtour geht.

Durch die integrierten “Apps” kann er mit seinem Handy bequem Preise vergleichen, Flugtickets kaufen oder aber auch online zahlen. Er kann so ziemlich alles über sein Smartphone erledigen, wenn eine entsprechende drahtlose Internetverbindung vorhanden ist.

Der Verband der deutschen Internetwirtschaft “eco” sieht hierin einen Nachteil für den stationären Handel. Denn laut Bettina Horster vom Verband kann so der Kunde dem Händler jederzeit einen “besseren Preis unter die Nase halten”.

Horster, auch Vorstand der VIVAI Software AG, sieht im Smart Shopping einen wachsenden Markt, bei dem der Händler mitgehen muss.

Der Bundesverband Verbraucherzentrale (vzbv) hat in Zusammenarbeit mit Verbraucherschutzorganisationen zwischen Juli und September 2009 in Deutschland und zehn weiteren Ländern eine Studie durchgeführt. Es wurde in diesen Ländern ein jeweils gleicher Warenkorb mit verschiedenen Produkten über mobile Endgeräte wie Handys und Smartphones bestellt.

Nach dieser Studie wird aber der Online-Kauf über mobile Endgeräte dem Verbraucher noch nicht empfohlen. Dies sagt Cornelia Tausch, Leiterin des vzbv-Fachbereichs Wirtschaft. Laut Tausch sind die meisten Onlineshops noch nicht für eine solche Nutzung ausgelegt.

Es hat sich gezeigt, dass die Probleme deutlich nationale Unterschiede aufweisen: in Deutschland haperte das mobile Online-Shopping zumeist an technischen Problemen, in Norwegen funktionierten zumeist die Zahlungsmethoden nicht und in Großbritannien mangelte es speziell an Altersverifikationen bei Jugendlichen und Kindern.

Beim Einkauf übers Handy lauern auch laut vzbv oft Abo-Fallen.

Nach der Studie fordert der Bundesverband Verbraucherzentrale (vzbv), das mobile Online-Shopping nutzerfreundlicher zu gestalten.

Bei Apple ist man jedoch der Meinung, den Kunden im iTunes Store oder im App Store bereits mobil ein gutes Einkaufserblebnis zu bieten. Dies hat Georg Albrecht, Sprecher von Apple Deutschland, geäußert.

Verbraucherschützer fordern klare Gesetze gegen Internet-Abzocke

Dienstag, August 25th, 2009

Verbraucherschützer gegen Internet-Abzocke & Abo-Fallen im Internet

betrug_im_internetNoch immer werden Internetnutzer nach altbekannter Manier mit Abo-Fallen abgezockt.  Sie werden mit einem angeblich nützlichen Service auf eine Web-Seite gelockt, in der sie dann Ihren Namen und Adresse sowie weitere Angaben zur Person machen, und schon haben sie ein Abo abgeschlossen oder sich einen Zugang zu Informationen zu überhöhten Preisen gekauft. Irgendwo im Kleingedruckten der Seite hat man den User natürlich darauf hingewiesen. Aber eben irgendwo und wahrscheinlich äußerst unübersichtlich.

Dann bekommt der Nutzer irgendwann die Rechnung hierüber, anschließend Mahnungen und manchmal sogar auch Schreiben von Anwälten.

Nunmehr fordern Verbraucherschützer entsprechende Gesetze gegen Abo-Fallen und Internet-Abzocke im Internet. Unseriöse Anbieter sollen besser zur Verantwortung gezogen werden können, so dass man auf den Abzock-Seiten nicht mehr viel Geld für z. B. Kochrezepte, Hausaufgabenhilfen, Stammbäume und ähnliches ausgeben muss.

Laut dem Vorstand der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), Gerd Billen, muss die Preistransparenz im Internet durch klare gesetzliche Vorgaben erhöht werden. Es muss für jeden erkennbar sein, dass ein Angebot Geld kostet.

Der Verband selbst geht seit Jahren gegen unseriöse Online-Anbieter vor und bietet auf seinen Web-Seiten den Verbrauchern die Möglichkeit nachzusehen, ob ein bestimmtes Angebot oder eine bestimmte Seite derzeit Ziel eines vom Verband angestrengten Verfahrens ist. Hier kann der Verbraucher sich also zu seinem eigenen Schutz entsprechend informieren.

Ferner rät der Verband Betroffenen, sich im Zweifel an die örtliche Verbraucherzentrale zu wenden und suspekte Rechnungen erst einmal nicht zu begleichen. Denn das System der Internet-Abzocke ist darauf angelegt, den Rechnungsempfänger durch Verängstigung zur sofortigen Zahlung zu bewegen. Tut er dies nicht, so verläuft das Ganze meistens im Sande, denn die Abzocker haben an einer gerichtlichen Klärung meist gar kein Interesse. Wer jedoch gezahlt hat, dessen Geld ist in der Regel verloren.

Derzeit sind drei Jurastudenten aus Göttingen und Hamburg angeklagt, mit eben diesem Vorgehen über eintausend einzelne Taten begangen zu haben. Sie sollen Tausende von E-Mails verschickt und dann potentielle Opfer auf ihre Internet-Seite gelockt haben. Den Kunden wurde gesagt, dass sie auf dieser Seite wertvolle Informationen erhalten würden. In Wirklichkeit aber schlossen sie bei ihrer Anmeldung auf dieser Seite unwissentlich einen Vertrag ab. Auf einer Seite namens fabrik-einkauf.com stand im Kleingedruckten, dass der angebliche Service der Seite einmalig 86 Euro kosten würde. Durch einen Klick des Users hat er schon sein Einverständnis hierzu abgegeben. Dann kamen die entsprechenden Rechnungen bei den ahnungslosen Usern ins Haus. Die drei Jurastudenten sollen etwa 27.000 Rechnungen an ihre Opfer verschickt haben. Daraus soll sich eine ergaunerte Summe von über 130.000 Euro ergeben haben.  Sollte diese Summe korrekt sein, dann müssen tatsächlich über 1.500 der geneppten User gezahlt haben.

Verbraucherschützer wissen Rat: Zahlen Sie nicht bei zweifelhaften Rechnungen und lassen Sie sich nicht durch Mahnungen oder Anwaltsbriefe einschüchtern. Und prüfen Sie Web-Angebote genau, bevor Sie Ihre persönlichen Daten weitergeben!

banadoo-linktipp5www.vzbv.de