Abofallen

 
 

Mehr Schutz des Verbrauchers im Internet und bei der Handy-Nutzung

Dienstag, Januar 5th, 2010

Im neuen Jahr soll der Handy-User besser vor Kostenfallen geschützt werden

betrugiminternetWer im Internet unbedarft auf einer Webseite etwas anklickt, kann Gefahr laufen, beispielsweise ein teures SMS-Abonnement abzuschliessen.

Wer dann das “Kleingedruckte” liest, findet dort vielleicht auch einen entsprechenden Hinweis. Aber eben erst ganz am Schluss der Seite und auch nur im “Kleingedruckten”.

Dies soll nun dadurch beendet werden, dass der User einem solchen Vertrag erst zustimmen muss bzw. kann, nachdem er eine entsprechende Information auf sein Handy erhalten hat und der Konsument dann dieser Information zustimmt bzw. antwortet.

Wer sein Handy im Ausland nutzen will, muss von nun an durch die Mobilfunkanbieter direkt am Verkaufspunkt über die hohen Roaming-Gebühren informiert werden.

Und ab dem 01.07.10 müssen die Kunden direkt über die maximal anfallenden Kosten informiert werden, sobald sie sich ins Ausland begeben. Dies kann beispielsweise per SMS durch den Mobilfunkanbieter auf das Handy des Kunden erfolgen.

Jetzt sind die Mobilfunkanbieter auch verpflichtet, auf ihren Rechnungen auf die seit jeher existierende Schlichtungsstelle “Ombudscom” hinzuweisen.

Der Hinweis auf die Schlichtungsstelle muss bei jedem Aufladen der Prepaid-Karte erfolgen sowie bei jeder Rechnung. Bisher war dies nur bei Vertragsabschluss und dann einmal pro Jahr notwendig.

Die Schlichtungsstelle “Ombudscom” vermittelt immer dann, wenn sich die User in einem Streitfall mit ihrem Mobilfunkanbieter nicht einigen können bzw. umgekehrt.

Diese Neuheiten haben wir für Sie aus einer Medienmitteilung des Konsumentenschutz der Schweiz zusammengetragen.  Inwieweit diese Neuerungen auch für Deutschland gelten, ist uns leider nicht bekannt, aber wir gehen davon aus, dass diese auch bei uns greifen.

Denn solche Neuerungen zum Schutz der Verbraucher sind wichtig, denn hohe Kosten durch Abofallen oder ähnliches sind nicht im Sinne der Verbraucher - vor allem dann nicht, wenn sie unwissentlich gemacht werden und erst später bei der Rechnung auffallen.

banadoo-linktipp5www.konsumentenschutz.ch

Opfer wehrte sich erfolgreich gegen Internetabzocke

Donnerstag, August 6th, 2009

Internetopfer hat sich erfolgreich gegen Internetabzocke der Fa. Opendownload.de gewehrt

gerichtSeit geraumer Zeit macht die Seite Opendownload.de mit negativen Schlagzeilen von sich reden. Auf der Suche nach kostenlosen Software-Programmen landen dort tausende von Usern, geben ihre Daten ein und erhalten anschliessend eine - Rechnung. Die Betreiberfirma Content Services Ltd. begründet diese Rechnung damit, dass der User einen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen hätte.

Doch nun hat es sich mal wieder gezeigt, dass man solch fragwürdigen Forderungen nicht widerstandslos nachgeben sollte.

Ein User, dem durch opendownload.de eine Rechnung über 96,– Euro für einen 12-Monats-Zugang zugestellt wurde, zahlte diese Forderung nicht. Er ließ sie über seinen Anwalt zurückweisen, woraufhin dann der Inkassoanwalt der Fa. opendownload.de aktiv wurde.

So begann dann der Nervenkrieg zwischen den beiden Parteien. Aber der User aus Issum zeigte gutes Durchhaltevermögen. Sein Anwalt erhob vor Gericht negative Feststellungsklage, d. h., daß ein Gericht ausdrücklich festestellen sollte, dass den Betreibern von Opendownload.de kein Geld zusteht.

Dies beantwortete der Anwalt von Opendownload.de mit einer 15seitigen Schrift, in der begründet stand, warum die Zahlungsforderung ordnungsgemäß sei. Nachdem dann der Anwalt jedoch nicht zur Verhandlung beim Amtsgericht Mannheim erschien, wurde durch das Gericht festgestellt, dass die 96 Euro nicht zu leisten waren und es erging gleichzeitig ein Veräumnisurteil.

Da regte sich die Content Services Ltd. wieder und legte Einspruch ein. Doch auch nach dem zweiten Prozess blieb das Gericht bei der Entscheidung, dass die 96 Euro nicht zu zahlen seien. Daraufhin verzichteten die Betreiber der Seite opendownload.de auf ihre 96 Euro und teilten mit, dass sie auch die Kosten des Geschädigten übernehmen würden.

Wir haben Ihnen diesen Fall so ausführlich geschildert, damit Sie sehen, wie das mit den Abofallen im Internet so läuft: nämlich hauptsächlich mit leeren Drohungen. Und auch hier zeigt es sich wieder einmal, dass man sich nicht alles gefallen lassen und einfach so hinnehmen muss. Lassen Sie sich nicht einschüchtern sondern wehren Sie sich, wenn Sie sich um Ihr Recht betrogen fühlen. Denn es lohnt sich doch, Täter zu entlarven und vielleicht sogar unschädlich zu machen.