AGB’s

 
 

Auch im Netz gelten Rechtsgrundlagen

Donnerstag, März 25th, 2010

Inernetauftritt ja - aber bitte unter Einhaltung rechtlicher Voraussetzungen

abmahnung_recht1Bei gewerblich genutzten Internetseiten muss der Betreiber auch darauf achten, dass er die rechtlichen Voraussetzungen einhält.

Denn diese sind im Hinblick auf Verbraucherschutz und Schutz der Konkurrenz gerade hier sehr streng und umfangreich.

Jeder, der sich von einem Rechtsverstoß auf einer ins Netz gestellten Seite betroffen fühlt, kann diese Seite abmahnen. Dies kann dann eintreffen, wenn der Betreiber einer Seite beispielsweise verbotene Inhalte auf seiner Seite hat oder dort evtl. vorgeschriebene Inhalte fehlen.

Und ganz allgemein dient diese Art einfach dazu, dass das Internet nicht ein rechtsfreier Raum wird, in dem jeder machen kann, was er will.

Nach einer Abmahnung ist der Betreiber einer Seite verpflichtet, eine sog. Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Doch auch hier sollte man vorher prüfen, ob die Abmahnung gerechtfertigt und rechtens ist.

Um es überhaupt gar nicht erst zu einer Abmahnung der eigenen Webseite kommen zu lassen, sollte man hinsichtlich seines Internetauftrittes speziell zu folgenden Punkten rechtliche Voraussetzungen beachten:

  • Datenschutz
  • Impressum
  • Domain
  • Registrierung der Domain
  • Cookies
  • Meta-Tags
  • Links
  • AGB’s
  • Gästebücher und Foren
  • Preisangaben
  • Verwendung fremder Werke
  • Cookies
  • Preisangaben
  • Disclaimer
  • Informationspflichten vor Vertragsabschluss

Eine eigene Präsenz im WorldWideWeb ist natürlich vorteilhaft und besonders gewerblich genutzte Internetseiten können eigentlich nur Vorteile bringen.

Aber jeder, der sich mit einer Seite ins Netz stellen will, sollte sich gründlich vorbereiten und eben speziell die rechtlichen Voraussetzungen erfüllen, um Schwierigkeiten und Komplikationen direkt im Vorfeld zu vermeiden.

banadoo-linktipp5www.vzbv.de

Shopbetreiber: Abmahnungen vermeiden

Donnerstag, Mai 7th, 2009

Abmahnungen können für Webseiten-Betreiber teuer werden!

Um Abmahnungen wegen rechtlicher Verstöße zu vermeiden, rät banadoo bei juristischen Angaben Texthilfen zur korrekten Formulierung zu nutzen - denn Abmahnungen können wegen juristischer Fehler teuer werden.

abmahnung_recht1Der häufigste Fehler wird in der Widerrufsbelehrung und dem Impressum gemacht. In der Widerrufsbelehrung werden oft nicht korrekte Angaben zum Rücktritts- und Rückgaberecht gemacht. Statt der üblichen 2-wöchigen Frist, ist eine 4-wöchige Frist Gesetz. Ein Mustertext für die Widerrufbelehrung ist beim Bundesjustizministerium erhältlich:
www.bmj.bund.de/files/-/3052/BGB_Info_VO_120308.pdf.

Da wie schon erwähnt auch häufig Fehler im Impressum und den AGB’s vorkommen, empfehlen wir die Checkliste “Onlinegeschäft” des BITKOM herunterzuladen:
www.bitkom.org/files/documents/Checkliste_Onlinegeschaeft_Version_1.3.pdf.

(banadoo.de empfiehlt die Fa. http://www.compmen.com, Herr Bernhard Gambke. Dieser ist in diesen Dingen ein echter Profi und gar nicht mal teuer.)

Ein weiterer Klassiker ist die Abmahnung wegen der Verwendung urheberrechtlicher geschützten Bilder und Fotos. Google macht es dem User mit Rechtsklick ja auch recht einfach. Aber Vorsicht! Die meisten dieser Fotos dürfen besonders im gewerblichen Bereich nicht kostenfrei genutzt werden. Selbst fototechnisch nachbehandelte und zusammengestzte Bilder, die noch auf das Ursprungsbild schließen lassen, sind urheberrechtlich geschützt. Mittlerweile haben sich viele Juristen auf dieses Thema gestürzt und ehe man sich’s versieht, erhält man Post von einer Rechtsanwaltskanzlei. Sollte es sich ggf. um einen minderschweren Fall handeln, sollte man auf jeden Fall versuchen die Gebühr herunter zu handeln.

banadoo.de empfiehlt deshalb entweder eigene Fotos zu machen und nachzubearbeiten oder bei istockphoto, fotolia usw. Fotos zu kaufen. Für eine Auflösung in Web-Qualität kostet ein Bild im Durchnitt 1 EUR.