Neuerungen 2010 im Bereich der Telekommunikation und im Internet
Ab dem 11. Juni 2010 wird die derzeit gültige Widerrufs- und Rückgabefrist für ersteigerte Waren von vier auf zwei Wochen verkürzt.
Damit wird diese Frist den anderen Online- und Fernabsatzgeschäften angepasst. Denn es ist egal, ob die Ware im Internet oder im stationären Handel angeboten wurde.
Ersteigern Sie jedoch etwas beim Auktionshaus auf der Strasse, bleibt die vierwöchige Frist bestehen.
Bei nicht ersteigerten Produkten sind die Geschäfte allerdings nicht verpflichtet, Kaufverträge innerhalb von zwei Wochen rückgängig zu machen. Von vielen Geschäftstreibenden wird dies jedoch aus Kulanz angeboten.
Ab dem 01. Juli 2010 werden Handytelefonate innerhalb der Europäischen Union (EU) günstiger. Eine abgehende Telefonminute darf für einen deutschen Handykunden nicht mehr als 46 Cent incl. 19 % MwSt. innerhalb der EU kosten.
Ein Jahr später, also ab Juli 2011 sollen diese Kosten noch einmal auf 41 Cent gesenkt werden.
Auch wer im europäischen Ausland auf dem Handy angerufen wird, zahlt ab Juli 2010 weniger. Und zwar 15 Cent brutto und ab Juli 2011 noch 11 Cent brutto.
Für alle Kunden EU-weit gilt ab 01. Juli 2010 eine Kostensperre. Dies bedeutet, dass die Verbindung im Ausland ab einem Betrag von 50 Euro netto automatisch getrennt wird. Dies kann der Kunde aber individuell mit seinem Mobilfunkanbieter abstimmen.
Dieser muss den Kunden erst informieren, wenn 80 Prozent des vereinbarten Limits erreicht wurden. Dann kann der Kunde nochmals neu entscheiden, ob er das Limit höher setzen will oder es bei der vorher getroffenen Vereinbarung belassen will.


