EU

 
 

Senken Sie Ihre Handygebühren durch die Änderungen für 2010

Freitag, Januar 8th, 2010

Neuerungen 2010 im Bereich der Telekommunikation und im Internet

abmahnung_recht1Ab dem 11. Juni 2010 wird die derzeit gültige Widerrufs- und Rückgabefrist für ersteigerte Waren von vier auf  zwei Wochen verkürzt.

Damit wird diese Frist den anderen Online- und Fernabsatzgeschäften angepasst. Denn es ist egal, ob die Ware im Internet oder im stationären Handel angeboten wurde.

Ersteigern Sie jedoch etwas beim Auktionshaus auf der Strasse, bleibt die vierwöchige Frist bestehen.

Bei nicht ersteigerten Produkten sind die Geschäfte allerdings nicht verpflichtet, Kaufverträge innerhalb von zwei Wochen rückgängig zu machen. Von vielen Geschäftstreibenden wird dies jedoch aus Kulanz angeboten.

Ab dem 01. Juli 2010 werden Handytelefonate innerhalb der Europäischen Union (EU) günstiger. Eine abgehende Telefonminute darf für einen deutschen Handykunden nicht mehr als 46 Cent incl. 19 % MwSt. innerhalb der EU kosten.

Ein Jahr später, also ab Juli 2011 sollen diese Kosten noch einmal auf 41 Cent gesenkt werden.

Auch wer im europäischen Ausland auf dem Handy angerufen wird, zahlt ab Juli 2010 weniger. Und zwar 15 Cent brutto und ab Juli 2011 noch 11 Cent brutto.

Für alle Kunden EU-weit gilt ab 01. Juli 2010 eine Kostensperre. Dies bedeutet, dass die Verbindung im Ausland ab einem Betrag von 50 Euro netto automatisch getrennt wird. Dies kann der Kunde aber individuell mit seinem Mobilfunkanbieter abstimmen.

Dieser muss den Kunden erst informieren, wenn 80 Prozent des vereinbarten Limits erreicht wurden. Dann kann der Kunde nochmals neu entscheiden, ob er das Limit höher setzen will oder es bei der vorher getroffenen Vereinbarung belassen will.

banadoo-quellennachweiswww.welt.de

EU überprüft Online-Händler auf Einhaltung der Verbraucherrechte

Samstag, Oktober 24th, 2009

Viele Online-Shops nehmen Verbraucherschutz nicht wirklich ernst - EU will dem jetzt entgegenwirken

Wehren Sie sich gegen Abzocke im Internet

Vor kurzem wurde eine EU-weite Untersuchung über die Einhaltung der Verbraucherrechte im Verbraucherelektronik-Handel präsentiert.

Untersucht wurden über 300 Internetseiten von 26 Mitgliedsstaaten sowie Island und Norwegen.

Es sollte festgestellt werden, ob auf dem Gebiet der Unterhaltungselektronik beim Internethandel unlautere Geschäftspraktiken angewandt werden.

Bei den 300 überprüften Seiten handelte es sich um 200 der bekanntesten Webseiten im Bereich der Unterhaltungselektronik sowie 100 negativ bekannte Seiten, also solche, über die schon Verbraucherbeschwerden vorgelegen haben.

Es wurden die Punkte

  • Klarheit des Angebotes
  • Kontaktdaten des Händlers
  • Verständlichkeit der Informationen und die Aufklärung des Verbrauchers über seine Rechte

überprüft.

Nicht überraschend war das Ergebnis der Untersuchung. Es zeigte sich, dass 55 % der überprüften Online-Shops erhebliche Mängel bei den genannten Punkten aufwiesen.

Bei den Informationen über die Rechte des Verbrauchers wurden dem Verbraucher teilweise schlichtweg falsche Informationen gegeben oder er wurde nicht über sein Rückgaberecht informiert. In diesem Punkt wurden 66 % der Webseiten beanstandet.

Bei 45 % der Shops wurden irreführende Preisangaben festgestellt. Informationen über Versand- und Zustellkosten waren sehr schwer auffindbar oder fehlten sogar teilweise ganz. Und Händler, die mit versandkostenfreier Lieferung warben, berechneten diese dann am Ende doch.

Bei den Kontaktdaten wurde dies zu 33 % beanstandet. Die Händler waren bei einer evtl. Beanstandung des gekauften Artikels für den Kunden nicht erreichbar, denn sie hatten keine Angaben zum Namen, der Adresse oder der E-Mail-Adresse gemacht.

In Deutschland gelten neben den europäischen Regelungen noch weitere verbraucherschützende Regelungen, an die sich der Online-Händler zu halten hat. Tut er dies nicht, so läuft er Gefahr, von Mitbewerbern abgemahnt zu werden und zieht natürlich den Unmut des Kunden auf sich.

Die EU beabsichtigt nach dieser Untersuchung, zusammen mit den nationalen Behörden die jeweiligen Online-Händler aufzufordern, ihr Verhalten zu begründen und ihr Online-Angebot entsprechend zu ändern.

Erfolgt dies nicht, muss der Online-Händler mit rechtlichen Schritten gegen sich rechnen. Die Strafen können Geldbußen oder auch die behördliche Sperrung der Webseite sein.

Zum Ende des ersten Halbjahres 2010 will die EU dann die Ergebnisse ihrer Maßnahmen vorstellen.

banadoo-linktipp5www.vzbv.de

Verbraucherzentrale Bundesverband