Gerd Billen

 
 

MySpace, Facebook und weitere soziale Netzwerke wurden abgemahnt

Sonntag, November 29th, 2009

Auch soziale Netzwerke müssen sich an Regeln des Datenschutzes halten

abmahnung_recht1Der vzbv Verbraucherzentrale Bundesverband hat im Rahmen des vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz geförderten Projekts

“Verbraucherrechte in der digitalen Welt”

jetzt die sozialen Netzwerke

MySpace, Facebook, Xing, StudiVZ, Lokalisten und wer-kennt-wen abgemahnt.

Hierbei ging es insbesondere um Regelungen zur umfassenden Datennutzung und Datenverarbeitung. Oft ohne Einwilligung des Users und über den ursprünglichen Zweck hinaus wurden die Daten der Nutzer durch die Betreiber der sozialen Netzwerke genutzt.

In Unterlassungserklärungen haben sich jetzt die sozialen Netwerke dazu verpflichtet, bestimmte Bestimmungen und Bedingungen im Rahmen des Datenschutzes nicht mehr zu verwenden. Somit werden sie entsprechend verbraucherfreundlicher.

Der Vorstand des vzbv, Gerd Billen, teilte jedoch mit, dass der Verbraucherzentrale Bundesverband den sozialen Netzwerken auch weiterhin “auf die Finger schauen” wird, vor allem dahingehend,  inwiefern sie sich an ihre Verpflichtungen halten und diese auf ihren Seiten umsetzen.

Denn laut Billen haben die Betreiber sozialer Netzwerke deutlich mehr für den Datenschutz zu tun als rechtlich vorgeschrieben sei. Das würde auch mehr Vertrauen bei den Nutzern schaffen, so Billen.

Immer wieder wird der Verbraucherzentrale Bundesverband Internetangebote überprüfen und die User vor Benachteiligung und unlauterem Geschäftsgebaren schützen.

banadoo-linktipp5www.surfer-haben-rechte.de

Verbraucherschützer fordern klare Gesetze gegen Internet-Abzocke

Dienstag, August 25th, 2009

Verbraucherschützer gegen Internet-Abzocke & Abo-Fallen im Internet

betrug_im_internetNoch immer werden Internetnutzer nach altbekannter Manier mit Abo-Fallen abgezockt.  Sie werden mit einem angeblich nützlichen Service auf eine Web-Seite gelockt, in der sie dann Ihren Namen und Adresse sowie weitere Angaben zur Person machen, und schon haben sie ein Abo abgeschlossen oder sich einen Zugang zu Informationen zu überhöhten Preisen gekauft. Irgendwo im Kleingedruckten der Seite hat man den User natürlich darauf hingewiesen. Aber eben irgendwo und wahrscheinlich äußerst unübersichtlich.

Dann bekommt der Nutzer irgendwann die Rechnung hierüber, anschließend Mahnungen und manchmal sogar auch Schreiben von Anwälten.

Nunmehr fordern Verbraucherschützer entsprechende Gesetze gegen Abo-Fallen und Internet-Abzocke im Internet. Unseriöse Anbieter sollen besser zur Verantwortung gezogen werden können, so dass man auf den Abzock-Seiten nicht mehr viel Geld für z. B. Kochrezepte, Hausaufgabenhilfen, Stammbäume und ähnliches ausgeben muss.

Laut dem Vorstand der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), Gerd Billen, muss die Preistransparenz im Internet durch klare gesetzliche Vorgaben erhöht werden. Es muss für jeden erkennbar sein, dass ein Angebot Geld kostet.

Der Verband selbst geht seit Jahren gegen unseriöse Online-Anbieter vor und bietet auf seinen Web-Seiten den Verbrauchern die Möglichkeit nachzusehen, ob ein bestimmtes Angebot oder eine bestimmte Seite derzeit Ziel eines vom Verband angestrengten Verfahrens ist. Hier kann der Verbraucher sich also zu seinem eigenen Schutz entsprechend informieren.

Ferner rät der Verband Betroffenen, sich im Zweifel an die örtliche Verbraucherzentrale zu wenden und suspekte Rechnungen erst einmal nicht zu begleichen. Denn das System der Internet-Abzocke ist darauf angelegt, den Rechnungsempfänger durch Verängstigung zur sofortigen Zahlung zu bewegen. Tut er dies nicht, so verläuft das Ganze meistens im Sande, denn die Abzocker haben an einer gerichtlichen Klärung meist gar kein Interesse. Wer jedoch gezahlt hat, dessen Geld ist in der Regel verloren.

Derzeit sind drei Jurastudenten aus Göttingen und Hamburg angeklagt, mit eben diesem Vorgehen über eintausend einzelne Taten begangen zu haben. Sie sollen Tausende von E-Mails verschickt und dann potentielle Opfer auf ihre Internet-Seite gelockt haben. Den Kunden wurde gesagt, dass sie auf dieser Seite wertvolle Informationen erhalten würden. In Wirklichkeit aber schlossen sie bei ihrer Anmeldung auf dieser Seite unwissentlich einen Vertrag ab. Auf einer Seite namens fabrik-einkauf.com stand im Kleingedruckten, dass der angebliche Service der Seite einmalig 86 Euro kosten würde. Durch einen Klick des Users hat er schon sein Einverständnis hierzu abgegeben. Dann kamen die entsprechenden Rechnungen bei den ahnungslosen Usern ins Haus. Die drei Jurastudenten sollen etwa 27.000 Rechnungen an ihre Opfer verschickt haben. Daraus soll sich eine ergaunerte Summe von über 130.000 Euro ergeben haben.  Sollte diese Summe korrekt sein, dann müssen tatsächlich über 1.500 der geneppten User gezahlt haben.

Verbraucherschützer wissen Rat: Zahlen Sie nicht bei zweifelhaften Rechnungen und lassen Sie sich nicht durch Mahnungen oder Anwaltsbriefe einschüchtern. Und prüfen Sie Web-Angebote genau, bevor Sie Ihre persönlichen Daten weitergeben!

banadoo-linktipp5www.vzbv.de