Kreditkarte

 
 

Die Zahlungsmöglichkeit per Kreditkarte kann neue Kunden bringen

Dienstag, April 13th, 2010

Immer mehr Menschen besitzen eine Kreditkarte und nutzen diese beim Online-Shopping

schnelle und sichere Zahlung per Kreditkarte

schnelle und sichere Zahlung per Kreditkarte

Mittlerweile ist die Kreditkarte mit 54 Prozent eines der beliebtesten Zahlungsmittel im Internet.

Eine aktuelle Studie von ECC (E-Commerce-Center Handel), welches dem elektronischen Handel Informationen zu Entwicklungen des E-Commerce in einzelnen Branchen bietet,  hat ergeben, dass immer mehr Online-Shops auf die Kreditkarte als Zahlungsmittel setzen.

Immer mehr Menschen besitzen eine Kreditkarte und wissen auch deren Vorteile zu schätzen. Denn Zahlung per Kreditkarte bietet dem Kunden maximale Sicherheit und ist beim Einkauf im Netz auch mit eine der schnellsten Möglichkeiten.

Bei der Sicherheit besteht für den Kunden die Möglichkeit, bei seiner Kreditkartengesellschaft die Rückbuchung eines bereits vom Konto abgebuchten Betrages zu erwirken, sollte sich ein Online-Shop als unseriös herausgestellt haben.

Bei der Schnelligkeit ist es so, dass der Händler nach Angabe der Kreditkartennummer sofort den fälligen Betrag abbuchen kann und demzufolge auch schnell die bestellte Ware verschicken kann.

Daher ist es für Shopbetreiber sicherlich mittlerweile ein wichtiges Kriterium, auch die Zahlungsart per Kreditkarte anzubieten. Denn die kann einen Anstieg an Neukunden um bis zu zehn Prozent bewirken.

Natürlich sollten auch die herkömmlichen Zahlungsverfahren wie Zahlung auf Rechnung, mittels Lastschrift oder per Überweisung weiterhin möglich sein.

banadoo-linktipp5www.ecc-handel.de

Auch die Daten Ihrer Kreditkarte sind nicht sicher

Donnerstag, November 19th, 2009

Bei Kreditkartenmissbrauch unbedingt die Bank informieren und Anzeige erstatten

betrugiminternetNicht nur beim Online-Banking, auch beim Einkauf im Internet mittels Kreditkarte ist es für Betrüger relativ einfach, an die Daten zu kommen.

Dazu gehören bei der Kreditkarte natürlich die Karten-Nummer, der Name des Karteninhabers sowie der Authorisierungs-Code der Karte mit seinem Ablauf-Datum.

Wird der Missbrauch der Kreditkarte durch den Inhaber innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Abrechnung bemerkt, so ist es ein Leichtes, den Betrag zurückzubuchen.

Durch die Bank wird in der Regel lediglich ein Nachweis verlangt, der zeigt, dass durch den Karteninhaber eine polizeiliche Anzeige vorgenommen wurde.

Auch, wenn der Missbrauch erst nach Ablauf dieser 4-Wochen-Frist entdeckt wird, gelten die gleichen Schritte. Also: Strafanzeige erstatten, Widerspruch bei der Bank einlegen. Sollte die Bank jedoch nicht darauf eingehen, den fehlenden Betrag auf das Konto zurückzubuchen, weil die Frist abgelaufen ist,  so sollte der Kreditkartenbesitzer nicht nachgeben.

Denn im BGB gibt es einen Paragrafen, der darauf hinweist, dass die Verjährungsfrist für solche Fälle bei drei Jahren ab Jahresende liegt. Dies wissen sicherlich auch die Banken, so dass diese das Geld dann doch überweisen werden.

Geschieht dies nicht, so besteht noch immer die Möglichkeit, einen Rechtsbeistand einzuschalten.

banadoo-linktipp5www.rechtslexikon-online.de/Verjaehrungsfristen