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Auch im Netz gelten Rechtsgrundlagen

Donnerstag, März 25th, 2010

Inernetauftritt ja - aber bitte unter Einhaltung rechtlicher Voraussetzungen

abmahnung_recht1Bei gewerblich genutzten Internetseiten muss der Betreiber auch darauf achten, dass er die rechtlichen Voraussetzungen einhält.

Denn diese sind im Hinblick auf Verbraucherschutz und Schutz der Konkurrenz gerade hier sehr streng und umfangreich.

Jeder, der sich von einem Rechtsverstoß auf einer ins Netz gestellten Seite betroffen fühlt, kann diese Seite abmahnen. Dies kann dann eintreffen, wenn der Betreiber einer Seite beispielsweise verbotene Inhalte auf seiner Seite hat oder dort evtl. vorgeschriebene Inhalte fehlen.

Und ganz allgemein dient diese Art einfach dazu, dass das Internet nicht ein rechtsfreier Raum wird, in dem jeder machen kann, was er will.

Nach einer Abmahnung ist der Betreiber einer Seite verpflichtet, eine sog. Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Doch auch hier sollte man vorher prüfen, ob die Abmahnung gerechtfertigt und rechtens ist.

Um es überhaupt gar nicht erst zu einer Abmahnung der eigenen Webseite kommen zu lassen, sollte man hinsichtlich seines Internetauftrittes speziell zu folgenden Punkten rechtliche Voraussetzungen beachten:

  • Datenschutz
  • Impressum
  • Domain
  • Registrierung der Domain
  • Cookies
  • Meta-Tags
  • Links
  • AGB’s
  • Gästebücher und Foren
  • Preisangaben
  • Verwendung fremder Werke
  • Cookies
  • Preisangaben
  • Disclaimer
  • Informationspflichten vor Vertragsabschluss

Eine eigene Präsenz im WorldWideWeb ist natürlich vorteilhaft und besonders gewerblich genutzte Internetseiten können eigentlich nur Vorteile bringen.

Aber jeder, der sich mit einer Seite ins Netz stellen will, sollte sich gründlich vorbereiten und eben speziell die rechtlichen Voraussetzungen erfüllen, um Schwierigkeiten und Komplikationen direkt im Vorfeld zu vermeiden.

banadoo-linktipp5www.vzbv.de

Twitter bald ausschlaggebende Größe bei SEO ?

Dienstag, Oktober 20th, 2009

Tweets werden vielleicht in naher Zukunft an Suchma-schinen geliefert

twitterGoogle und Microsoft führen angeblich Gespräche mit Twitter, dass der Dienst seine Tweets direkt an beide Unternehmen liefern soll.

Sollte dies so sein und ein entsprechender Deal zustande kommen, würde dies nicht nur Twitter wahrscheinlich viel Geld bringen, sondern auch alle SEO - Betreiber müssten wohl umdenken.

Für die Suchmaschinen Google und Bing von Microsoft würde durch die Verbreitung von Tweets eine Echtzeitsuche ermöglicht.

Denn die verbreiteten Links zeigen, welche Themen aktuell gefragt sind und lassen erkennen, welche Webseiten empfohlen werden.

Vielleicht wird ein Großteil der Tweets für die Suchmaschinen Google und Bing unbrauchbar sein, aber schon ein kleiner Teil könnte für ganz neue Möglichkeiten der Bewertung bedeutungsvoll sein.

Mit den fortgeschrittenen Technologien und den Server-Kapazitäten, die Google und Microsoft ja wohl unbestritten zur Verfügung haben, lassen sich die Millionen von Tweets, die täglich durch das WorldWideWeb geschickt werden, sicherlich auf eine ganz neue Art und Weise analysieren.

Auch die Aussagen der Tweets könnten in einen ganz neuen Zusammenhang gebracht werden.

Das wäre im Vergleich zu den bisherigen Such- und Analysetools für Tweets sicherlich nicht vergleichbar.

banadoo-quellennachweisT3N - Magazin