Mobilfunkanbieter

 
 

EU-Regelung bietet Schutz vor hohen Kosten beim mobilen Surfen

Montag, April 5th, 2010

Ab Sommer können Sie auch im Ausland entspannt mobil im Internet surfen

mobil im Netz surfen - ab Sommer mit Kostenlimit

mobil im Netz surfen - ab Sommer mit Kostenlimit

Das mobile Internet erobert auch die Herzen der Deutschen.

Denn jeder, der schon mal auf Reisen war, hat sicherlich bereits den Vorteil erkannt, mal schnell per Handy im Internet beispielsweise den Wetterbericht oder ein paar aktuelle News zu seinem Reiseziel abzurufen.

Ausserdem ist es auch vielen wichtig, am Urlaubsort die zu Hause eingegangenen E-Mails abrufen und beantworten zu können.

Aber genauso leicht kann es passieren, mal schnell in eine Kostenfalle zu tappen. Denn gerade im Ausland konnten genau diese Unternehmungen ins Internet per Handy oder Laptop zu hohen Rechnungen führen.

Ab dem 01. Juli diesen Jahres gilt einen neue EU-Regelung. Von diesem Zeitpunkt an tritt automatisch für den sich im Ausland befindlichen Kunden eine Schutzfunktion ein. Erreicht der User eine vorgeschriebene Grenze von 59,50 Euro so wird die Internet-Verbindung automatisch getrennt.

Wer schon vorher diesen Schutz bei seinem Handy einrichten möchte, sollte sich bei seinem Moilfunkanbieter melden. Dieser kann dann die monatliche Kostengrenze schon vor dem 01. Juli aktivieren.

Eine Trennung vom Internet erfolgt für den User aber nicht plötzlich und abrupt. Er wird von seinem Anbieter vorab einen entsprechenden Hinweis erhalten, wenn er 80 Prozent des Limits erreicht hat.

Die Mobilfunkanbieter können auch mehrere Kostenlimits zur Auswahl stellen. Einrichten lässt sich diese Option entweder über die Kundenbetreuung oder über eine bereitgestellte Kurzwahl.

Bei T-Mobile zum Beispiel nennt sich dieser Schutz vor zu hohen Kosten “Nutzungskontrolle Dataroaming EU”, bei Vodafone “Data Roaming Limit”.

Schauen Sie bei Ihrem Anbieter vorbei und wählen Sie das Passende für sich aus. Denn oft besteht die Möglichkeit, unterschiedliche Kostenlimits festzulegen und auch unter Umständen nach Erreichen des Limits oder nach einer Verbindungstrennung weiter im Netz zu surfen.

Aber denken Sie immer daran: Das gesetzte Limit für das Surfen im Ausland dient Ihnen zum Schutz vor hohen Kosten.

Wechseln Sie jetzt günstig Ihren Mobilfunkanbieter

Donnerstag, Februar 25th, 2010

Jetzt günstige Flatrates für Mobiltelefonierer

Copyright: O2online.de

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Werden Sie jetzt Kunde bei O2!

Denn jetzt erhalten Sie noch

bis Ende März 2010

nach erfolgreicher Portierung Ihrer Rufnummer zu O2 eine Gutschrift über 50 Euro!

Diese können Sie ab der ersten Rechnung bis zum vollständigen Verbrauch auf die folgenden Rechnungen übertragen.

Und bis einschließlich 01.03.2010 wird für O2-Kunden der Kosten-Airbag für “O2O” von 60 Euro auf 40 Euro gesenkt!

Dies bedeutet, dass Kunden von O2O für maximal 40 Euro im Monat unbegrenzt national telefonieren und SMS’en können. Danach fallen keine zusätzlichen Gebühren für nationale Standardgespräche und SMS an.

Desweiteren entfällt der zusätzliche Anschlusspreis in Höhe von 25 Euro für den Tarif O2 Active Data. Dieses spezielle Angebot hat Gültigkeit bis zum 31.03.2010.

Also - wie bereits eingangs erwähnt: Werden Sie jetzt Kunde bei O2 !

…hier geht es zum Angebot


Mobilfunkanbieter kündigen gemeinsame Plattform für Apps an

Mittwoch, Februar 24th, 2010

Internetapplikationen sind beliebt - Mobilfunkanbieter reagieren prompt

mobile_webAnlässlich der Handy-Messe “Mobile World Congress” in Barcelona haben mehrere Mobilfunkanbieter die Gründung der “Wholesale Applications Community” bekanntgegeben.

Hier haben sich 24 Unternehmen, die Betreiber von Mobilfunknetzen sind, zusammengetan und wollen eine offene Plattform für mobile und Internetapplikationen aufbauen.

Damit tragen die Mobilfunkanbieter dem aufstrebenden Markt für Mobiltelefon-Apps Rechnung und wollen natürlich entsprechend mitmischen. Denn vom Markt für Smartphone-Apps werden hohe Umsätze erwartet.

Das Beispiel für den Erfolg von Applikationen ist der US-Konzern Apple, der mit seinem Online-Shop Anfang Januar 3 Mio. Downloads melden konnte.

Die Wohlesale Applications Community will im Gegensatz zu Apple jedoch mit einem offenen System punkten und einen einheitlichen Standard für Applikationen entwickeln.

Dies soll auf der Grundlage von Joint Innovation Lab (JIL), eine Umgebung zur Entwicklung mobiler Webdienste, in Zusammenarbeit mit dem World Wide Web Consortium “W3C” sowie der BONDI-Plattform erfolgen.

Unterstützung erhalten die 24 internationalen Mobilfunkbetreiber (aus Deutschland die Deutsche Telekom) von den Geräteherstellern LG, Sony Ericsson und Samsung.

Ziel des Ganzen ist es, innerhalb eines Jahres garantieren zu können, dass Entwickler Anwendungen erstellen können, die auf allen mobilen Geräten zum Einsatz kommen können.

banadoo-linktipp5www.wholesaleappcommunity.com

DSL, Festnetz und Mobilfunk - jetzt Grundgebühr sparen

Donnerstag, Februar 11th, 2010

Telefonieren und im Internet surfen - mit kostengünstiger Flatrate und Ersparnis bei der Grundgebühr

Copyright: Alice-dsl.de

Copyright: Alice-dsl.de

Sparen Sie jetzt 10 Euro pro Monat mit den DSL-Angeboten von Alice. Und das ein ganzes Jahr lang!

Für die Produkte “Alice Light, Alice Fun und Alice Comfort” gelten im Monat Februar folgende Konditionen:

1. Alle Neukunden innerhalb des HanseNet-Gebietes zahlen in den ersten 12 Monaten 10 Euro weniger Grundgegühr.

Dazu gibt es einen Wechselbonus in Höhe von 50 Euro. Dieser wird den Kunden verrechnet, die in den letzten 12 Monaten keinen Alice oder AOL Anschluss hatten.

Auf Wunsch erhalten Sie on top einen WLAN-Router, einen Alice UMTS-Stick, einen HD Media Receiver für digitales Film- und Fernsehvergnügen von Alice.

2. Auch alle Neukunden außerhalb des HanseNet-Gebietes zahlen in den ersten 12 Monaten 10 Euro weniger Grundgebühr und erhalten, wenn sie in den letzten 12 Monaten keinen Alice oder AOL Anschluss hatten, einen Wechselbonus in Höhe von 50 Euro.

Und auf Wunsch erhalten sie on top den Alice UMTS-Stick.

Diese Angebote gelten nur für den Monat Februar 2010 !

Alice kümmert sich darum, dass Sie einfach und unkompliziert Ihren Telefonanschluss, Ihren Internetanschluss oder auch Ihren Mobilfunkanbieter wechseln können und direkt und kostengünstig lostelefonieren und im Netz surfen können.

…hier geht es zum Angebot


Senken Sie Ihre Handygebühren durch die Änderungen für 2010

Freitag, Januar 8th, 2010

Neuerungen 2010 im Bereich der Telekommunikation und im Internet

abmahnung_recht1Ab dem 11. Juni 2010 wird die derzeit gültige Widerrufs- und Rückgabefrist für ersteigerte Waren von vier auf  zwei Wochen verkürzt.

Damit wird diese Frist den anderen Online- und Fernabsatzgeschäften angepasst. Denn es ist egal, ob die Ware im Internet oder im stationären Handel angeboten wurde.

Ersteigern Sie jedoch etwas beim Auktionshaus auf der Strasse, bleibt die vierwöchige Frist bestehen.

Bei nicht ersteigerten Produkten sind die Geschäfte allerdings nicht verpflichtet, Kaufverträge innerhalb von zwei Wochen rückgängig zu machen. Von vielen Geschäftstreibenden wird dies jedoch aus Kulanz angeboten.

Ab dem 01. Juli 2010 werden Handytelefonate innerhalb der Europäischen Union (EU) günstiger. Eine abgehende Telefonminute darf für einen deutschen Handykunden nicht mehr als 46 Cent incl. 19 % MwSt. innerhalb der EU kosten.

Ein Jahr später, also ab Juli 2011 sollen diese Kosten noch einmal auf 41 Cent gesenkt werden.

Auch wer im europäischen Ausland auf dem Handy angerufen wird, zahlt ab Juli 2010 weniger. Und zwar 15 Cent brutto und ab Juli 2011 noch 11 Cent brutto.

Für alle Kunden EU-weit gilt ab 01. Juli 2010 eine Kostensperre. Dies bedeutet, dass die Verbindung im Ausland ab einem Betrag von 50 Euro netto automatisch getrennt wird. Dies kann der Kunde aber individuell mit seinem Mobilfunkanbieter abstimmen.

Dieser muss den Kunden erst informieren, wenn 80 Prozent des vereinbarten Limits erreicht wurden. Dann kann der Kunde nochmals neu entscheiden, ob er das Limit höher setzen will oder es bei der vorher getroffenen Vereinbarung belassen will.

banadoo-quellennachweiswww.welt.de

Mehr Schutz des Verbrauchers im Internet und bei der Handy-Nutzung

Dienstag, Januar 5th, 2010

Im neuen Jahr soll der Handy-User besser vor Kostenfallen geschützt werden

betrugiminternetWer im Internet unbedarft auf einer Webseite etwas anklickt, kann Gefahr laufen, beispielsweise ein teures SMS-Abonnement abzuschliessen.

Wer dann das “Kleingedruckte” liest, findet dort vielleicht auch einen entsprechenden Hinweis. Aber eben erst ganz am Schluss der Seite und auch nur im “Kleingedruckten”.

Dies soll nun dadurch beendet werden, dass der User einem solchen Vertrag erst zustimmen muss bzw. kann, nachdem er eine entsprechende Information auf sein Handy erhalten hat und der Konsument dann dieser Information zustimmt bzw. antwortet.

Wer sein Handy im Ausland nutzen will, muss von nun an durch die Mobilfunkanbieter direkt am Verkaufspunkt über die hohen Roaming-Gebühren informiert werden.

Und ab dem 01.07.10 müssen die Kunden direkt über die maximal anfallenden Kosten informiert werden, sobald sie sich ins Ausland begeben. Dies kann beispielsweise per SMS durch den Mobilfunkanbieter auf das Handy des Kunden erfolgen.

Jetzt sind die Mobilfunkanbieter auch verpflichtet, auf ihren Rechnungen auf die seit jeher existierende Schlichtungsstelle “Ombudscom” hinzuweisen.

Der Hinweis auf die Schlichtungsstelle muss bei jedem Aufladen der Prepaid-Karte erfolgen sowie bei jeder Rechnung. Bisher war dies nur bei Vertragsabschluss und dann einmal pro Jahr notwendig.

Die Schlichtungsstelle “Ombudscom” vermittelt immer dann, wenn sich die User in einem Streitfall mit ihrem Mobilfunkanbieter nicht einigen können bzw. umgekehrt.

Diese Neuheiten haben wir für Sie aus einer Medienmitteilung des Konsumentenschutz der Schweiz zusammengetragen.  Inwieweit diese Neuerungen auch für Deutschland gelten, ist uns leider nicht bekannt, aber wir gehen davon aus, dass diese auch bei uns greifen.

Denn solche Neuerungen zum Schutz der Verbraucher sind wichtig, denn hohe Kosten durch Abofallen oder ähnliches sind nicht im Sinne der Verbraucher - vor allem dann nicht, wenn sie unwissentlich gemacht werden und erst später bei der Rechnung auffallen.

banadoo-linktipp5www.konsumentenschutz.ch