Online-Händler

 
 

Immer mehr Deutsche nutzen die Angebote im WorldWideWeb

Samstag, November 28th, 2009

Auch die Deutschen haben mittlerweile die Vorzüge des Internet-Shoppings für sich entdeckt

ecommerce für ShopbetreiberNicht nur zur Weihnachtszeit, sondern generell immer mehr wird das Internet von den Deutschen zum Einkaufen genutzt.

Vom Institut für Demoskopie Allensbach wurden Daten zum Internethandel erhoben und jetzt durch den Bundesverband des Deutschen Versandhandels (bvh) mitgeteilt.

Die Umfrage hat ergeben, dass gegenüber dem letzten Jahr 1,1 Millionen Menschen mehr in Deutschland das Internet zum Einkauf ihrer Waren und Dienstleistungen nutzten. Insgesamt tun dies mittlerweile 32,5 Millionen Deutsche.

Noch immer sind jedoch die Männer mit einer Beteiligung von 17,5 Millionen Kunden im Netz aktiver als die Frauen. Dies führt der Verband auf das Umtauschverhalten von Frauen zurück. Aber auch bei im Internet bestellter Ware ist es unkompliziert, beispielsweise Modeartikel, die nicht passen oder gefallen, wieder zurückzuschicken.

Da Männer mehr Elektronikartikel, Spiele und Hardware im Netz erstehen, fällt bei ihnen das Umtauschsystem nicht ganz so ins Gewicht.

Gegenüber dem Vorjahr wird auch der Umsatz um 13 Prozent auf 21,8 Milliarden Euro steigen. Demzufolge geben trotz Wirtschaftskrise die Käufer im Netz mehr Geld aus als im Vorjahr.

Die Konsumentenumfrage ergab auch, dass sich der Umsatz wie folgt zusammensetzt:

- 15,4 Milliarden Euro ca. für Waren

-   6,4 Milliarden Euro ca. für digitale Dienstleistungen wie Musikdateien, Online-Tickets oder private Übernachtungsbuchungen

Der Bundesverband des Deutschen Versandhandels rechnet bei stabiler Konsumstimmung mit einem Umsatzplus von 1,7 Prozent. Dies ergäbe einen Gesamtumsatz aller Versand- und Online-Händler von ca. 29,1 Milliarden Euro im Jahr 2009.

Es wird also weiter in den Internethandel investiert. Immer mehr Hersteller von Markenartikeln eröffnen eigene Online-Shops und die Zahl der Online-Händler steigt stetig, denn die Händler in dieser Branche  zeigen sich überwiegend optimistisch.

banadoo-linktipp5www.versandhandel.org

Online-Shopping im Ausland ist oft lohnenswert

Donnerstag, November 5th, 2009

Das europaweite shoppen im Internet soll einfacher gestaltet werden

ecommerce1EU-Kommissarin Viviane Reding, zuständig für Informationsgesellschaft und Medien, hat das Anliegen geäußert, für den Endverbraucher alle Hindernisse bei Online-Geschäften aus dem Weg zu räumen.

Dies soll einen digitalen Binnenmarkt verwirklichen und dafür sorgen, dass Konsumenten auch Bestellungen im europäischen Ausland durchführen. Auch für die Online-Händler sollen die Rechte weniger kompliziert gemacht werden, damit das Online-Angebot in Europa größer wird.

Die EU-Kommission ließ jetzt den Online-Handel aller EU-Staaten durch Konsumenten testen. Es wurden fiktiv fast 11.000 Bestellungen von gängigen Artikeln wie beispielsweise Waschmaschinen, CD’s, Computer und Digitalkameras getätigt.

Es stellte sich heraus, dass das Online einkaufen über die Grenze hinweg in 13 von 27 Ländern ab 10 Prozent günstiger ist.

Für einige Länder wie z. B. Luxemburg stellte sich auch heraus, dass das Angebot im eigenen Land viel geringer war und das gesuchte Produkt nur im europäischen Ausland angeboten wurde.

Der Test ergab aber vor allem eins: Die Händler selbst lehnten es häufig von vorneherein ab, in ein anderes Land zu liefern oder boten auch erst gar keine grenzüberschreitende  Zahlungsmöglichkeiten an.

Somit waren bereits 61 Prozent  der Online-Bestellungen im Ausland zum Scheitern verurteilt.

Dies liegt sicherlich daran, dass es derzeit noch zu viele unterschiedliche Regelungen bei beispielsweise der Mehrwertsteuer, Urheberrechten, Recycling-Verpflichtungen usw. gibt.

Die Regeln des grenzüberschreitenden Online-Handels müssen demzufolge einheitlicher und einfacher gestaltet werden, damit Online-Einzelhändler auch im Ausland anbieten und der Konsument dort kaufen kann.

banadoo-linktipp5www.ec.europa.eu

EU überprüft Online-Händler auf Einhaltung der Verbraucherrechte

Samstag, Oktober 24th, 2009

Viele Online-Shops nehmen Verbraucherschutz nicht wirklich ernst - EU will dem jetzt entgegenwirken

Wehren Sie sich gegen Abzocke im Internet

Vor kurzem wurde eine EU-weite Untersuchung über die Einhaltung der Verbraucherrechte im Verbraucherelektronik-Handel präsentiert.

Untersucht wurden über 300 Internetseiten von 26 Mitgliedsstaaten sowie Island und Norwegen.

Es sollte festgestellt werden, ob auf dem Gebiet der Unterhaltungselektronik beim Internethandel unlautere Geschäftspraktiken angewandt werden.

Bei den 300 überprüften Seiten handelte es sich um 200 der bekanntesten Webseiten im Bereich der Unterhaltungselektronik sowie 100 negativ bekannte Seiten, also solche, über die schon Verbraucherbeschwerden vorgelegen haben.

Es wurden die Punkte

  • Klarheit des Angebotes
  • Kontaktdaten des Händlers
  • Verständlichkeit der Informationen und die Aufklärung des Verbrauchers über seine Rechte

überprüft.

Nicht überraschend war das Ergebnis der Untersuchung. Es zeigte sich, dass 55 % der überprüften Online-Shops erhebliche Mängel bei den genannten Punkten aufwiesen.

Bei den Informationen über die Rechte des Verbrauchers wurden dem Verbraucher teilweise schlichtweg falsche Informationen gegeben oder er wurde nicht über sein Rückgaberecht informiert. In diesem Punkt wurden 66 % der Webseiten beanstandet.

Bei 45 % der Shops wurden irreführende Preisangaben festgestellt. Informationen über Versand- und Zustellkosten waren sehr schwer auffindbar oder fehlten sogar teilweise ganz. Und Händler, die mit versandkostenfreier Lieferung warben, berechneten diese dann am Ende doch.

Bei den Kontaktdaten wurde dies zu 33 % beanstandet. Die Händler waren bei einer evtl. Beanstandung des gekauften Artikels für den Kunden nicht erreichbar, denn sie hatten keine Angaben zum Namen, der Adresse oder der E-Mail-Adresse gemacht.

In Deutschland gelten neben den europäischen Regelungen noch weitere verbraucherschützende Regelungen, an die sich der Online-Händler zu halten hat. Tut er dies nicht, so läuft er Gefahr, von Mitbewerbern abgemahnt zu werden und zieht natürlich den Unmut des Kunden auf sich.

Die EU beabsichtigt nach dieser Untersuchung, zusammen mit den nationalen Behörden die jeweiligen Online-Händler aufzufordern, ihr Verhalten zu begründen und ihr Online-Angebot entsprechend zu ändern.

Erfolgt dies nicht, muss der Online-Händler mit rechtlichen Schritten gegen sich rechnen. Die Strafen können Geldbußen oder auch die behördliche Sperrung der Webseite sein.

Zum Ende des ersten Halbjahres 2010 will die EU dann die Ergebnisse ihrer Maßnahmen vorstellen.

banadoo-linktipp5www.vzbv.de

Verbraucherzentrale Bundesverband

Die wichtigsten Kriterien für einen erfolgreichen Abverkauf im Internet

Donnerstag, August 13th, 2009

Suchmaschinen-Marketing (SEM) - Suchmaschinen-Optimierung (SEO) und optimierte Landing-Pages

erolgVom Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e. V. wurde wieder eine Umrage unter dem Titel “Trend in Prozent” durchgeführt. Es haben sich an dieser Umfrage Online-Vermarkter, Online-Händler, Internet-Dienstleister, Portalbetreiber sowie Agenturen, die sich hauptsächlich mit Online-Werbung befassen, beteiligt. Insgesamt wurde aus über 100 Fragebögen eine repräsentative Auswertung zum Thema E-Commerce erstellt.

Es hat sich gezeigt, dass über ein Drittel der Befragten eine Suchmaschine für die gezielte Produktsuche benutzt. Ein weiteres Drittel gelangt über die direkte Webadresse oder über Lesezeichen in den Shop. Natürlich wird auch weiterhin üer den Preis gesucht.

Als überaus wichtig kristallisierten sich aber auch Bewertungen direkt im Online-Shop oder auch Nutzermeinungen in Blogs und auf Social-Media-Plattformen heraus.

Nach dieser Umfrage stellt sich einmal mehr heraus, wie wichtig für den Internetverkauf Suchmaschinen-Marketing (SEM) und Suchmaschinen-Optimierung (SEO) sind. Die Conversion Rate lässt sich nur zusammen mit einer optimierten Landing-Page steigern. Sie ist das zentrale Thema im E-Commerce.

banadoo-linktipp5www.bvdw.org.

Abmahnsicher handeln: Der Verkaufsratgeber der IT-Recht Kanzlei

Donnerstag, Juli 16th, 2009

Infos zum abmahnsicheren Internet-Verkauf bestimmter Waren

rote_karteMöchten Sie bestimmte Waren im Internet verkaufen ohne dabei abgemahnt zu werden? Dann nutzen Sie jetzt das Know-how der IT-Recht Kanzlei, die Ihnen in ihrem Beitrag 39 verschiedene Produkte nennt, deren Vertrieb über das Internet jeden Online-Händler vor besondere rechtliche Herausforderungen stellt.

Bezüglich der Informationen der IT-Recht Kanzlei geht es ausschließlich um rechtliche Besonderheiten beim Verkauf bestimmter Waren. Allgemeine gesetzliche Vorgaben (wie etwa die Pflicht zur Veröffentlichung eines Impressums, einer Widerrufsbelehrung, AGB oder auch die Umsetzung der Preisangabenverordnung etc.) werden dabei ausgeklammert.

Welche rechtlichen Besonderheiten sind beim Verkauf von z. B. Medikamenten, Kosmetika, Tabak, Spielzeug, Glühbirnen, Lebensmitteln u. ä. zu beachten?

Informieren Sie sich jetzt!

banadoo-linktipp5

http://www.it-recht-kanzlei.de/index.php?id=%2Fview&cid=3685