Viele Online-Shops nehmen Verbraucherschutz nicht wirklich ernst - EU will dem jetzt entgegenwirken

Vor kurzem wurde eine EU-weite Untersuchung über die Einhaltung der Verbraucherrechte im Verbraucherelektronik-Handel präsentiert.
Untersucht wurden über 300 Internetseiten von 26 Mitgliedsstaaten sowie Island und Norwegen.
Es sollte festgestellt werden, ob auf dem Gebiet der Unterhaltungselektronik beim Internethandel unlautere Geschäftspraktiken angewandt werden.
Bei den 300 überprüften Seiten handelte es sich um 200 der bekanntesten Webseiten im Bereich der Unterhaltungselektronik sowie 100 negativ bekannte Seiten, also solche, über die schon Verbraucherbeschwerden vorgelegen haben.
Es wurden die Punkte
- Klarheit des Angebotes
- Kontaktdaten des Händlers
- Verständlichkeit der Informationen und die Aufklärung des Verbrauchers über seine Rechte
überprüft.
Nicht überraschend war das Ergebnis der Untersuchung. Es zeigte sich, dass 55 % der überprüften Online-Shops erhebliche Mängel bei den genannten Punkten aufwiesen.
Bei den Informationen über die Rechte des Verbrauchers wurden dem Verbraucher teilweise schlichtweg falsche Informationen gegeben oder er wurde nicht über sein Rückgaberecht informiert. In diesem Punkt wurden 66 % der Webseiten beanstandet.
Bei 45 % der Shops wurden irreführende Preisangaben festgestellt. Informationen über Versand- und Zustellkosten waren sehr schwer auffindbar oder fehlten sogar teilweise ganz. Und Händler, die mit versandkostenfreier Lieferung warben, berechneten diese dann am Ende doch.
Bei den Kontaktdaten wurde dies zu 33 % beanstandet. Die Händler waren bei einer evtl. Beanstandung des gekauften Artikels für den Kunden nicht erreichbar, denn sie hatten keine Angaben zum Namen, der Adresse oder der E-Mail-Adresse gemacht.
In Deutschland gelten neben den europäischen Regelungen noch weitere verbraucherschützende Regelungen, an die sich der Online-Händler zu halten hat. Tut er dies nicht, so läuft er Gefahr, von Mitbewerbern abgemahnt zu werden und zieht natürlich den Unmut des Kunden auf sich.
Die EU beabsichtigt nach dieser Untersuchung, zusammen mit den nationalen Behörden die jeweiligen Online-Händler aufzufordern, ihr Verhalten zu begründen und ihr Online-Angebot entsprechend zu ändern.
Erfolgt dies nicht, muss der Online-Händler mit rechtlichen Schritten gegen sich rechnen. Die Strafen können Geldbußen oder auch die behördliche Sperrung der Webseite sein.
Zum Ende des ersten Halbjahres 2010 will die EU dann die Ergebnisse ihrer Maßnahmen vorstellen.
www.vzbv.de
Verbraucherzentrale Bundesverband