Rückgaberecht

 
 

Viele Artikel um Sport, Fashion und Haushalt jetzt für Sie reduziert

Dienstag, Januar 19th, 2010

Reduzierungen um bis zu 50 Prozent jetzt bei karstadt.de

Copyright: karstadt.de

Copyright: karstadt.de

Aus Karstadt wird Sparstadt !

Denn bei karstadt.de sind jetzt viele Artikel um bis zu 30 Prozent reduziert.

Artikel aus den Bereichen Sport, Fashion, Haushalt und Heimtextilien sind sogar um bis zu 50 Prozent reduziert.

Also: reinschauen lohnt sich. Denn karstadt.de steht Ihnen mit über 600.000 Artikeln u. a.  für Heim & Hobby, Sport und Elektro, Multimedia, Technik, Spiele, Uhren und vielem mehr seit über 10 Jahren zur Verfügung.

Und selbstverständlich bietet Ihnen karstadt.de auch in diesem Jahr weiterhin exklusive Serviceangebote wie das 14-tägige Rückgaberecht, volle Garantie, zuverlässige Lieferung und noch viele weitere Service-Punkte mehr.

…hier geht es zum Angebot

Rückgaberecht wird oft schamlos missbraucht

Samstag, Dezember 12th, 2009

Wirtschaft verlangt Einschränkungen beim Rückgaberecht

ecommerce3Gerade jetzt vor Weihnachten boomt das Geschäft im Internet. Und nach Angaben des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) scheuen sich viele Verbraucher nicht davor, die Online bestellten Artikel wieder zurückzuschicken.

Dies ist ja sicherlich ihr gutes Recht, wenn die bestellten Produkte fehlerhaft oder beschädigt sind oder es sonstige Beanstandungen gibt. Aber nach dem DIHK werden die Artikel oft  auch dann zurückgeschickt, wenn sie schon vom Besteller benutzt wurden.

Nach dem DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben hat es schon Fälle gegeben, in denen Kunden beispielsweise bei Ebay einen Satz Winterreifen gekauft haben, damit 10 Tage in Urlaub gefahren sind, und die erstandenen Reifen dann gemäß ihrem Rückgaberecht danach wieder zurückgeschickt haben.

Gegen solchen Missbrauch des Rückgaberechtes wehrt sich die Wirtschaft und fordert Änderungen, beispielsweise die Umtauschmöglichkeiten einzuschränken.

Hiervor warnt jedoch der Bundesverband der Verbraucherzentrale. Denn nach dem Bundesverband würde der Verbraucher nicht mehr im Internet einkaufen, würde das Rückgaberecht grundsätzlich abgeschafft.

Denn bei Bestellungen im WorldWideWeb werden Waren gekauft, die nie zuvor gesehen wurden, und somit müssen diese auch umgetauscht werden können.

Die Expertin Jutta Gurkmann vom Bundesverband der Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass Händler von ihren Kunden einen entsprechenden Wertersatz fordern können, wenn zurückgeschickte Ware schon einmal gebraucht wurde, so wie im beschriebenen Fall mit den Winterreifen.

banadoo-linktipp5www.vzbv.de

Ratgeber “Rund ums Kaufen” jetzt erhältlich

Mittwoch, November 25th, 2009

Ihre Rechte als Konsument bei Kaufgeschäften jetzt in kleinem Ratgeber aufgeführt und erläutert

abmahnung_recht1Die Stiftung für Konsumentenschutz hat nun einen Mini-Ratgeber unter dem Titel “Rund ums Kaufen” herausgegeben.

Dieser soll Ihnen zeigen, welche Rechte Sie als Konsument beim Abschluss eines Kaufgeschäftes haben.

Denn kein anderes Rechtsgeschäft wird von uns mit einer grösseren Selbstverständlichkeit abgeschlossen als das Kaufgeschäft.

Aber auch hier können sich noch immer ab und zu kleinere und größere Tücken aufzeigen.

Der Ratgeber beantwortet Ihnen kurz und verständlich Fragen zu den Themen

  • Rückgaberecht,
  • Rücktrittsrecht vom Vertrag,
  • Preisangaben,
  • Lieferverzug,
  • Garantieansprüche,
  • Gültigkeitsdauer von Geschenkgutscheinen,
  • uvm.

Wer Antworten auf solche Fragen zu diesen und anderen Themen beim Tätigen eines Kaufgeschäftes haben möchte, sollte sich den  Mini-Ratgeber anschauen.

banadoo-linktipp5www.konsumentenschutz.ch

EU überprüft Online-Händler auf Einhaltung der Verbraucherrechte

Samstag, Oktober 24th, 2009

Viele Online-Shops nehmen Verbraucherschutz nicht wirklich ernst - EU will dem jetzt entgegenwirken

Wehren Sie sich gegen Abzocke im Internet

Vor kurzem wurde eine EU-weite Untersuchung über die Einhaltung der Verbraucherrechte im Verbraucherelektronik-Handel präsentiert.

Untersucht wurden über 300 Internetseiten von 26 Mitgliedsstaaten sowie Island und Norwegen.

Es sollte festgestellt werden, ob auf dem Gebiet der Unterhaltungselektronik beim Internethandel unlautere Geschäftspraktiken angewandt werden.

Bei den 300 überprüften Seiten handelte es sich um 200 der bekanntesten Webseiten im Bereich der Unterhaltungselektronik sowie 100 negativ bekannte Seiten, also solche, über die schon Verbraucherbeschwerden vorgelegen haben.

Es wurden die Punkte

  • Klarheit des Angebotes
  • Kontaktdaten des Händlers
  • Verständlichkeit der Informationen und die Aufklärung des Verbrauchers über seine Rechte

überprüft.

Nicht überraschend war das Ergebnis der Untersuchung. Es zeigte sich, dass 55 % der überprüften Online-Shops erhebliche Mängel bei den genannten Punkten aufwiesen.

Bei den Informationen über die Rechte des Verbrauchers wurden dem Verbraucher teilweise schlichtweg falsche Informationen gegeben oder er wurde nicht über sein Rückgaberecht informiert. In diesem Punkt wurden 66 % der Webseiten beanstandet.

Bei 45 % der Shops wurden irreführende Preisangaben festgestellt. Informationen über Versand- und Zustellkosten waren sehr schwer auffindbar oder fehlten sogar teilweise ganz. Und Händler, die mit versandkostenfreier Lieferung warben, berechneten diese dann am Ende doch.

Bei den Kontaktdaten wurde dies zu 33 % beanstandet. Die Händler waren bei einer evtl. Beanstandung des gekauften Artikels für den Kunden nicht erreichbar, denn sie hatten keine Angaben zum Namen, der Adresse oder der E-Mail-Adresse gemacht.

In Deutschland gelten neben den europäischen Regelungen noch weitere verbraucherschützende Regelungen, an die sich der Online-Händler zu halten hat. Tut er dies nicht, so läuft er Gefahr, von Mitbewerbern abgemahnt zu werden und zieht natürlich den Unmut des Kunden auf sich.

Die EU beabsichtigt nach dieser Untersuchung, zusammen mit den nationalen Behörden die jeweiligen Online-Händler aufzufordern, ihr Verhalten zu begründen und ihr Online-Angebot entsprechend zu ändern.

Erfolgt dies nicht, muss der Online-Händler mit rechtlichen Schritten gegen sich rechnen. Die Strafen können Geldbußen oder auch die behördliche Sperrung der Webseite sein.

Zum Ende des ersten Halbjahres 2010 will die EU dann die Ergebnisse ihrer Maßnahmen vorstellen.

banadoo-linktipp5www.vzbv.de

Verbraucherzentrale Bundesverband

Erfolg mit eCommerce

Mittwoch, Mai 13th, 2009

Um als Onlinehändler erfolgreich zu sein, gilt es wichtige Regeln zu beachten.

ecommerce3Das Wichtigste ist Vertrauen zu schaffen. Das gelingt durch eine Reihe verschiedener Instrumente: Sicherheit spielt eine grosse Rolle, damit der Kunde sicher sein kein sein Geld beim richtigen Shopbetreiber investiert zu haben.! Sicherheit durch Zertifikate und Prüfsiegel wie z.B. Trusted-Shops, EHI, TÜV, ips usw. Sicherheit beim Bezahlen - Werden Daten aus dem Warenkorb verschlüsselt übergeben? Sicherheit - Wer ist der Anbieter dieses Shops? Ist es die gestern gegründete 3-Buchstaben GbR oder handelt es sich um eine langjährige Kapitalgesellschaft? Vertrauensbildend sind im jeden Fall Geld-zurück-Garantien, kurze Lieferzeiten, Rückgaberecht, bei Nicht-Gefallen Geld zurück und Datenschutzgarantien.

Wer sich an folgende Checkliste orientiert, ist auf dem besten Weg im e-Commerce erfolgreich zu sein:

  1. Gute Useability - logischer Aufbau der Webseite
  2. Gute Auffindbarkeit in den Suchmaschinen (SEO)
  3. Virales Marketing (produktabhängig)
  4. Der Kunde ist König - Kosten/Nutzen
  5. technische Standards für Onlinegeschäfte und Datenschutz einhalten
  6. So wenig wie möglich Benutzerdaten abfragen
  7. Gute Formulare und gute Handling derselben
  8. Aussagekräftige Produktbeschreibung, gutes Wording
  9. Der User sollte sicher sein, was beim nächsten Klick passiert
  10. Persönliche Ansprache
  11. Intelligentes Newslettersystem

Shopbetreiber: Abmahnungen vermeiden

Donnerstag, Mai 7th, 2009

Abmahnungen können für Webseiten-Betreiber teuer werden!

Um Abmahnungen wegen rechtlicher Verstöße zu vermeiden, rät banadoo bei juristischen Angaben Texthilfen zur korrekten Formulierung zu nutzen - denn Abmahnungen können wegen juristischer Fehler teuer werden.

abmahnung_recht1Der häufigste Fehler wird in der Widerrufsbelehrung und dem Impressum gemacht. In der Widerrufsbelehrung werden oft nicht korrekte Angaben zum Rücktritts- und Rückgaberecht gemacht. Statt der üblichen 2-wöchigen Frist, ist eine 4-wöchige Frist Gesetz. Ein Mustertext für die Widerrufbelehrung ist beim Bundesjustizministerium erhältlich:
www.bmj.bund.de/files/-/3052/BGB_Info_VO_120308.pdf.

Da wie schon erwähnt auch häufig Fehler im Impressum und den AGB’s vorkommen, empfehlen wir die Checkliste “Onlinegeschäft” des BITKOM herunterzuladen:
www.bitkom.org/files/documents/Checkliste_Onlinegeschaeft_Version_1.3.pdf.

(banadoo.de empfiehlt die Fa. http://www.compmen.com, Herr Bernhard Gambke. Dieser ist in diesen Dingen ein echter Profi und gar nicht mal teuer.)

Ein weiterer Klassiker ist die Abmahnung wegen der Verwendung urheberrechtlicher geschützten Bilder und Fotos. Google macht es dem User mit Rechtsklick ja auch recht einfach. Aber Vorsicht! Die meisten dieser Fotos dürfen besonders im gewerblichen Bereich nicht kostenfrei genutzt werden. Selbst fototechnisch nachbehandelte und zusammengestzte Bilder, die noch auf das Ursprungsbild schließen lassen, sind urheberrechtlich geschützt. Mittlerweile haben sich viele Juristen auf dieses Thema gestürzt und ehe man sich’s versieht, erhält man Post von einer Rechtsanwaltskanzlei. Sollte es sich ggf. um einen minderschweren Fall handeln, sollte man auf jeden Fall versuchen die Gebühr herunter zu handeln.

banadoo.de empfiehlt deshalb entweder eigene Fotos zu machen und nachzubearbeiten oder bei istockphoto, fotolia usw. Fotos zu kaufen. Für eine Auflösung in Web-Qualität kostet ein Bild im Durchnitt 1 EUR.