Schutz des Verbrauchers

 
 

Mehr Schutz des Verbrauchers im Internet und bei der Handy-Nutzung

Dienstag, Januar 5th, 2010

Im neuen Jahr soll der Handy-User besser vor Kostenfallen geschützt werden

betrugiminternetWer im Internet unbedarft auf einer Webseite etwas anklickt, kann Gefahr laufen, beispielsweise ein teures SMS-Abonnement abzuschliessen.

Wer dann das “Kleingedruckte” liest, findet dort vielleicht auch einen entsprechenden Hinweis. Aber eben erst ganz am Schluss der Seite und auch nur im “Kleingedruckten”.

Dies soll nun dadurch beendet werden, dass der User einem solchen Vertrag erst zustimmen muss bzw. kann, nachdem er eine entsprechende Information auf sein Handy erhalten hat und der Konsument dann dieser Information zustimmt bzw. antwortet.

Wer sein Handy im Ausland nutzen will, muss von nun an durch die Mobilfunkanbieter direkt am Verkaufspunkt über die hohen Roaming-Gebühren informiert werden.

Und ab dem 01.07.10 müssen die Kunden direkt über die maximal anfallenden Kosten informiert werden, sobald sie sich ins Ausland begeben. Dies kann beispielsweise per SMS durch den Mobilfunkanbieter auf das Handy des Kunden erfolgen.

Jetzt sind die Mobilfunkanbieter auch verpflichtet, auf ihren Rechnungen auf die seit jeher existierende Schlichtungsstelle “Ombudscom” hinzuweisen.

Der Hinweis auf die Schlichtungsstelle muss bei jedem Aufladen der Prepaid-Karte erfolgen sowie bei jeder Rechnung. Bisher war dies nur bei Vertragsabschluss und dann einmal pro Jahr notwendig.

Die Schlichtungsstelle “Ombudscom” vermittelt immer dann, wenn sich die User in einem Streitfall mit ihrem Mobilfunkanbieter nicht einigen können bzw. umgekehrt.

Diese Neuheiten haben wir für Sie aus einer Medienmitteilung des Konsumentenschutz der Schweiz zusammengetragen.  Inwieweit diese Neuerungen auch für Deutschland gelten, ist uns leider nicht bekannt, aber wir gehen davon aus, dass diese auch bei uns greifen.

Denn solche Neuerungen zum Schutz der Verbraucher sind wichtig, denn hohe Kosten durch Abofallen oder ähnliches sind nicht im Sinne der Verbraucher - vor allem dann nicht, wenn sie unwissentlich gemacht werden und erst später bei der Rechnung auffallen.

banadoo-linktipp5www.konsumentenschutz.ch

Verbrennungen durch den Umgang mit iPhone und iPod

Montag, September 7th, 2009

Explodierende Smartphones und überhitzte Musikabspiel-geräte rufen EU-Kommission auf den Plan

iphoneIn der Vergangenheit wurden immer wieder Fälle bekannt, bei denen sich Besitzer von iPhones und iPods an den Geräten verbrannt haben sollen bzw. die Geräte selbst in Flammen aufgegangen sein sollen.

So soll z. B. eine Franzose von Splittern des iPhone-Displays am Auge verletzt worden sein, in den Niederlanden soll ein Gerät ganz plötzlich in Flammen aufgegangen sein und in Großbritannien wurde von einem Telefon berichtet, dass einfach in der Luft explodiert sein soll.

In Japan wurde bereits im vergangegenen Jahr eine Warnung vor dem iPod Nano durch die japanische Regierung herausgegeben, nachdem dort 14 Fälle von Verbrennungen im Umgang mit dem Gerät bekannt wurden.

Diese Berichte haben die EU-Kommission in Brüssel dazu veranlasst, solche Vorfälle zum Schutz des Verbrauchers genauer zu prüfen, denn die Beschwerden über brennende und überhitzte iPhones in Europa häufen sich.

Es wird vermutet, dass die Überhitzungen in und an den Geräten durch die Lithium-Ionen-Batterien verursacht werden. Diese Batterien wurden bereits 2006 durch die Hersteller von Smartphones, Apple und Dell, zurückgerufen, da es ähnliche Probleme im Umgang mit Laptops gab.

Der Hersteller Apple sieht jedoch nach eigener Aussage kein generelles Problem mit den Geräten sondern geht davon aus, dass es sich bei den hier genannten Vorfällen um Einzelfälle handelt. Es wurde der EU-Kommission jedoch mitgeteilt, dass sich Apple um weitere Informationen zu den bekannten Vorfällen bemühen werde.

Die EU-Kommission fordert nun alle Mitgliedstaaten auf, sie über mögliche Probleme mit iPhones und den Musikabspielgeräten iPods zu informieren und ständig auf dem Laufenden zu halten, um dann auch im Sinne des Verbraucherschutzes besser tätig werden zu können.

banadoo-quellennachweis

WAZ-Mediengruppe