Im neuen Jahr soll der Handy-User besser vor Kostenfallen geschützt werden
Wer im Internet unbedarft auf einer Webseite etwas anklickt, kann Gefahr laufen, beispielsweise ein teures SMS-Abonnement abzuschliessen.
Wer dann das “Kleingedruckte” liest, findet dort vielleicht auch einen entsprechenden Hinweis. Aber eben erst ganz am Schluss der Seite und auch nur im “Kleingedruckten”.
Dies soll nun dadurch beendet werden, dass der User einem solchen Vertrag erst zustimmen muss bzw. kann, nachdem er eine entsprechende Information auf sein Handy erhalten hat und der Konsument dann dieser Information zustimmt bzw. antwortet.
Wer sein Handy im Ausland nutzen will, muss von nun an durch die Mobilfunkanbieter direkt am Verkaufspunkt über die hohen Roaming-Gebühren informiert werden.
Und ab dem 01.07.10 müssen die Kunden direkt über die maximal anfallenden Kosten informiert werden, sobald sie sich ins Ausland begeben. Dies kann beispielsweise per SMS durch den Mobilfunkanbieter auf das Handy des Kunden erfolgen.
Jetzt sind die Mobilfunkanbieter auch verpflichtet, auf ihren Rechnungen auf die seit jeher existierende Schlichtungsstelle “Ombudscom” hinzuweisen.
Der Hinweis auf die Schlichtungsstelle muss bei jedem Aufladen der Prepaid-Karte erfolgen sowie bei jeder Rechnung. Bisher war dies nur bei Vertragsabschluss und dann einmal pro Jahr notwendig.
Die Schlichtungsstelle “Ombudscom” vermittelt immer dann, wenn sich die User in einem Streitfall mit ihrem Mobilfunkanbieter nicht einigen können bzw. umgekehrt.
Diese Neuheiten haben wir für Sie aus einer Medienmitteilung des Konsumentenschutz der Schweiz zusammengetragen. Inwieweit diese Neuerungen auch für Deutschland gelten, ist uns leider nicht bekannt, aber wir gehen davon aus, dass diese auch bei uns greifen.
Denn solche Neuerungen zum Schutz der Verbraucher sind wichtig, denn hohe Kosten durch Abofallen oder ähnliches sind nicht im Sinne der Verbraucher - vor allem dann nicht, wenn sie unwissentlich gemacht werden und erst später bei der Rechnung auffallen.
www.konsumentenschutz.ch