Urheberrecht

 
 

Tappen Sie nicht in die Abzockfalle bei Abmahnungen durch Anwälte

Dienstag, Januar 12th, 2010

Das Urheberrecht muss eingehalten werden - aber Abzocke mit überzogenen Abmahnungen muss auch nicht sein

abmahnung_recht1Das Urheberrecht ist sicher den meisten bekannt. Aber kaum einer denkt darüber nach, dass er genau gegen dieses verstößt, wenn er im Internet beispielsweise Musik, Filme oder Bilder herunterlädt. Sicher wollen die User zumeist nicht gegen das Urheberrecht verstoßen, aber es passiert schnell.

Und schon muss man aufpassen, dass man nicht den sogenannten Abmahnanwälten zum Opfer fällt. Hier sitzen angebliche Datenschützer vor den Rechnern, die die Daten überwachen und wenn sie auf Grund ihrer technischen Möglichkeiten, mit denen sie bestens ausgestattet sind, einen Download entdecken, der gegen das Urheberrecht verstösst, werden sie tätig.

An die entdeckte IP-Adresse wird geschrieben und dem Inhaber dieser Adresse wird bewusst Angst gemacht, indem die Anwälte mit Gerichtsurteilen und anderen rechtlichen Schritten, die gegen den User vorgenommen werden könnten, nur so um sich werfen.

Ausserdem stellt der Anwalt Forderungen und macht Kosten geltend, die in keiner Relation zu dem Vergehen stehen.

Natürlich ist es nicht rechtens, gegen den Urheberschutz zu verstossen, aber dem Betroffenen Angst zu machen und mit unverhältnismässigen rechtlichen Schritten zu drohen und dafür noch immens hohe Kosten zu berechnen, ist auch nicht rechtens.

Einige Staatsanwaltschaften stellen bei Verstößen gegen das Urheberrecht strafrechtliche Ermittlungen oft wegen Geringfügigkeit ein. Hier sollte sich der User wirklich erst einmal informieren, bevor er den sog. Anwälten zum Opfer fällt und sich von diesen durch ihre Abmahnungen erschrecken und abzocken lässt.

banadoo-linktipp5www.verbraucherschutz.tv

Urheber- und Markenrecht im Internet

Montag, November 2nd, 2009

Auch beim Bloggen muss auf die Rechte anderer geachtet werden

secret-datenschutzEs gibt das Recht auf freie Meinungsäußerung (z. B. im Blog), das Recht auf freien Zugang zu allen nur erdenklichen Internetseiten und natürlich auch das Urheberrecht, das Marken- und/oder das Wettbewerbsrecht.

Dieses scheint beim Umgang im Internet doch des Öfteren vergessen zu werden.

Benutzt man, ohne vorher um Erlaubnis gefragt zu haben, beispielsweise einen Markennamen, ein Bild oder ähnliches eines anderen, so ist dies mit Diebstahl gleichzusetzen.

Es geht um die ungesetzliche Entwendung bzw. hier Verwendung und dabei spielt der Wert keine Rolle.

Wer eine Marke bzw. ein Recht angemeldet hat, hat dafür auch bezahlt und möchte dementsprechend geschützt sein. Daher sollte der Umgang mit diesen käuflich erworbenen Rechten auch entsprechend gehandhabt werden.

Oft wird sich darüber geärgert, wie hart die Inhaber solcher gekauften Rechte gegenüber der ungesetzlichen Handhabung ihres Eigentums vorgehen. Aber schliesslich haben sie ja auch dafür gearbeitet und unter Umständen viel Geld bezahlt.

Der Nutzer, der sich am fremden Eigentum bedient, macht es sich ja nun doch einfach und profitiert von der Arbeit, Zeit und dem Geld, das ein anderer vor ihm bereits investiert hat.

Es sollte sich jeder überlegen, ob er möchte, dass seine Arbeit so weiterverwendet wird, ohne gefragt zu werden, bevor er selbst das Eigentum anderer für seine Zwecke nutzt.