Vertrieb über das Internet

 
 

Abmahnsicher handeln: Der Verkaufsratgeber der IT-Recht Kanzlei

Donnerstag, Juli 16th, 2009

Infos zum abmahnsicheren Internet-Verkauf bestimmter Waren

rote_karteMöchten Sie bestimmte Waren im Internet verkaufen ohne dabei abgemahnt zu werden? Dann nutzen Sie jetzt das Know-how der IT-Recht Kanzlei, die Ihnen in ihrem Beitrag 39 verschiedene Produkte nennt, deren Vertrieb über das Internet jeden Online-Händler vor besondere rechtliche Herausforderungen stellt.

Bezüglich der Informationen der IT-Recht Kanzlei geht es ausschließlich um rechtliche Besonderheiten beim Verkauf bestimmter Waren. Allgemeine gesetzliche Vorgaben (wie etwa die Pflicht zur Veröffentlichung eines Impressums, einer Widerrufsbelehrung, AGB oder auch die Umsetzung der Preisangabenverordnung etc.) werden dabei ausgeklammert.

Welche rechtlichen Besonderheiten sind beim Verkauf von z. B. Medikamenten, Kosmetika, Tabak, Spielzeug, Glühbirnen, Lebensmitteln u. ä. zu beachten?

Informieren Sie sich jetzt!

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http://www.it-recht-kanzlei.de/index.php?id=%2Fview&cid=3685