Widerrufsbelehrung

 
 

Rückgaberecht des Kunden gestärkt

Dienstag, September 8th, 2009

Urteil stärkt Rückgaberechte von Kunden beim Internet- und Versandhandel

abmahnung_rechtMit einem Urteil vom 03.09.2009 unter Aktenzeichen C-489/07 hat der Europäische Gerichtshof  (EuGH) die Rückgaberechte von Kunden beim Internet- und Versandhandel gestärkt.

Im konkreten Fall ging es um eine Dame aus Baden-Württemberg, die sich für 278 Euro ein gebrauchtes Notebook im Internet gekauft hat. Das Gerät ging nach 8 Monaten kaputt, der Händler lehnte eine Reparatur ab. Daraufhin verlangte die Käuferin ihr Geld im Austausch gegen die Ware zurück. Sie widerrief somit den Kaufvertrag.

Der Händler hatte versäumt, die Kundin rechtzeitig über das Widerrufsrecht zu informieren und ohne diese Widerrufsbelehrung war also der Widerruf durch die Käuferin zulässig. Jedoch verlangte der Verkäufer einen sog. Wertersatz in Höhe von 317 Euro.

Der Europäische Gerichtshof hat einer solch überhöhten Forderung nun den Riegel vorgeschoben und nur einen angemessenen Wertersatz für zulässig erklärt. Ist der eingeforderte Wertersatz überhöht, hält er den Verbraucher davon ab, von seinem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen.

Kaufverträge, die im Internet oder im Versandhandel abgeschlossen werden, können innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Diese Frist beginnt jedoch erst ab dem Tag, an dem der Händler über das Widerrufsrecht des Kunden informiert hat.

Erfolgt diese Information durch den Händler nicht, gilt das Widerrufsrecht auf unbefristete Zeit und somit praktisch unbegrenzt. Darum haben deutsche Gerichte den Händlern bei spätem Widerruf des Kunden einen sogenannten Wertersatz zugesprochen. Diesen kann der Händler vom Käufer für die Zeit der Nutzungsdauer der gekauften Ware verlangen.

Es ist jedoch nur ein angemessener Wertersatz zulässig. Wie hoch dieser Wertersatz ist und was also angemessen ist, hängt von der Art und dem Preis sowie der Nutzungsdauer der Ware ab. Zum einen sollen die Kunden aber nicht die Fehler des Händlers ausnutzen können, zum anderen dürfen die Händler aber auch keine übertriebenen Forderungen mit diesem Wertersatz stellen.

Quelle: Stiftung Warentest

banadoo-linktipp5www.test.de

Shopbetreiber: Abmahnungen vermeiden

Donnerstag, Mai 7th, 2009

Abmahnungen können für Webseiten-Betreiber teuer werden!

Um Abmahnungen wegen rechtlicher Verstöße zu vermeiden, rät banadoo bei juristischen Angaben Texthilfen zur korrekten Formulierung zu nutzen - denn Abmahnungen können wegen juristischer Fehler teuer werden.

abmahnung_recht1Der häufigste Fehler wird in der Widerrufsbelehrung und dem Impressum gemacht. In der Widerrufsbelehrung werden oft nicht korrekte Angaben zum Rücktritts- und Rückgaberecht gemacht. Statt der üblichen 2-wöchigen Frist, ist eine 4-wöchige Frist Gesetz. Ein Mustertext für die Widerrufbelehrung ist beim Bundesjustizministerium erhältlich:
www.bmj.bund.de/files/-/3052/BGB_Info_VO_120308.pdf.

Da wie schon erwähnt auch häufig Fehler im Impressum und den AGB’s vorkommen, empfehlen wir die Checkliste “Onlinegeschäft” des BITKOM herunterzuladen:
www.bitkom.org/files/documents/Checkliste_Onlinegeschaeft_Version_1.3.pdf.

(banadoo.de empfiehlt die Fa. http://www.compmen.com, Herr Bernhard Gambke. Dieser ist in diesen Dingen ein echter Profi und gar nicht mal teuer.)

Ein weiterer Klassiker ist die Abmahnung wegen der Verwendung urheberrechtlicher geschützten Bilder und Fotos. Google macht es dem User mit Rechtsklick ja auch recht einfach. Aber Vorsicht! Die meisten dieser Fotos dürfen besonders im gewerblichen Bereich nicht kostenfrei genutzt werden. Selbst fototechnisch nachbehandelte und zusammengestzte Bilder, die noch auf das Ursprungsbild schließen lassen, sind urheberrechtlich geschützt. Mittlerweile haben sich viele Juristen auf dieses Thema gestürzt und ehe man sich’s versieht, erhält man Post von einer Rechtsanwaltskanzlei. Sollte es sich ggf. um einen minderschweren Fall handeln, sollte man auf jeden Fall versuchen die Gebühr herunter zu handeln.

banadoo.de empfiehlt deshalb entweder eigene Fotos zu machen und nachzubearbeiten oder bei istockphoto, fotolia usw. Fotos zu kaufen. Für eine Auflösung in Web-Qualität kostet ein Bild im Durchnitt 1 EUR.